Sterbefall - viele Dinge müssen erledigt werden
01.05.2012 / ID: 58946
Politik, Recht & Gesellschaft
(mpt-117) Wenn ein geliebter Mensch geht, sind die meisten mit Trauern beschäftigt und haben keinen Kopf für Bürokratie. Dabei müssen Behördengänge erledigt, persönliche Papiere gesichtet und Banken informiert werden. Hinzu kommt, dass alles zeitnah geschehen sollte. Auch müssen Adressen von Freunden und Verwandten herausgesucht, die Trauerkarten geschrieben und verschickt und die Beerdigung geplant werden.
Zuerst muss jedoch unterschieden werden, wo das Familienmitglied verstorben ist. Ist der Tod in einem Krankenhaus, einem Alten- oder Pflegeheim eingetreten, dann erledigen die Verwaltungen der Häuser die Formalitäten. Daheim muss grundsätzlich ein Arzt benachrichtigt werden, der den Totenschein ausstellt.
Behördengänge: ein leidiges Übel
Der nächste Schritt sollte zu Behörden, Versicherungen und Vereinen gehen, die über den Tod des Familienmitglieds informiert werden müssen. Für Behördengänge werden Unterlagen wie Personalausweis oder Reisepass, bei Ledigen zusätzlich die Geburtsurkunde, bei Verheirateten die Heiratsurkunde und bei Geschiedenen die Heiratsurkunde und das Scheidungsurteil benötigt. Erst dann kann vom Standesamt die Sterbeurkunde ausgestellt werden. Für die Regelung finanzieller Dinge werden das Testament und die Rentenmitteilungen benötigt, ebenso der Krankenversicherungsnachweis und die Policen von Lebens-, Unfall- und Sterbegeldversicherung.
Vorsorge mit dem Sterbegeld - jederzeit möglich
Wenn ein geliebter Mensch geht, ist das nicht nur mit Bürokratie, sondern auch mit Kosten verbunden. 5.000 Euro und mehr sind oft nur der untere Bereich der Ausgaben. Wenn man seinen Angehörigen diese finanziellen Lasten ersparen möchte, kann man mit einer Sterbegeldversicherung vorsorgen. Je eher man diese abschließt, umso geringer ist der eigene finanzielle Aufwand. Andrea König-Uber von den Ergo Direkt Versicherungen http://www.ergodirekt.de stellt klar: "Aber auch im Alter ist es noch möglich und sinnvoll, eine Police abzuschließen. So gibt es zum Beispiel einen Tarif, der schon nach einjähriger Aufbauzeit im Todesfall die volle Leistung erbringt." Die Bearbeitung wird erheblich vereinfacht und auch beschleunigt, wenn man zu Lebzeiten eine bezugsberechtigte Person bestimmt. " Wir geben das Versprechen, die Leistung einer Sterbegeldversicherung bei Vorlage der erforderlichen Unterlagen innerhalb von zehn Tagen auszuzahlen", verspricht Andrea König-Uber.
Mehr Informationen auch auf den Seiten der RatGeberZentrale: http://www.ratgeberzentrale.de/leben-und-sterben/sterbefall-was-tun.html
Foto: djd/Ergo Direkt Versicherungen
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