Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze - Zivilrecht
12.06.2012 / ID: 64748
Politik, Recht & Gesellschaft
Wer die Geländegängigkeit eines gemieteten SUV testet, indem er damit durch einen Teich fährt, muss womöglich trotz vereinbarter Haftungsfreistellung teilweise den Schaden zahlen. Dies ergab sich nach D.A.S. Angaben bei einem Verfahren vor dem Landgericht Osnabrück. Dass der Autohersteller dieses Fahrzeug auch in der Werbung durch Teiche fahren lässt, ändert nichts.
LG Osnabrück, Az. 12 O 2221/11
Hintergrundinformation:
Viele Automietverträge enthalten eine Klausel, nach der der Mieter - meist gegen Aufpreis - von einer Haftung für selbstverschuldete Unfälle freigestellt wird. Teilweise wird er aber vertraglich dazu verpflichtet, bei grober Fahrlässigkeit den Schaden dennoch zu zahlen. Ein wichtiges Urteil dazu hat der Bundesgerichtshof im letzten Herbst gefällt: Danach sind Klauseln in Kfz-Mietverträgen unwirksam, nach denen der Mieter bei grober Fahrlässigkeit pauschal den gesamten Unfallschaden tragen muss. Er muss sich vielmehr entsprechend seinem Verschulden an den Kosten beteiligen (BGH, Az. VI ZR 46/10). Der Fall: Der Mieter eines SUV (Sport Utility Vehicle - sportlicher Geländewagen) hatte die Geländeeignung seines Mietwagens besonders gründlich testen wollen. Er fuhr damit durch einen Teich - und da es beim ersten Mal so gut klappte, auch noch zurück. Dies war für das teure Vehikel jedoch zu viel des Guten: Der Motor saugte Wasser statt Luft an, das Fahrzeug blieb im Teich mit Motorschaden liegen. Der Mieter machte sich in finanzieller Hinsicht jedoch keine Sorgen: Hatte er doch im Mietvertrag eine Klausel unterschrieben, nach der er im Falle eines selbstverschuldeten Unfalls von jeder Haftung befreit war. Außerdem verwies er auf die Werbespots des bayerischen Autoherstellers: Darin sei schließlich auch zu sehen, wie dieses Auto durch Teiche fahre. Das Mietwagenunternehmen sah dies ganz anders: Mit einem SUV dürfe man nicht auf unbefestigten Straßen fahren - und schon gar nicht durch Gewässer unbekannter Tiefe. Da der Mann grob fahrlässig gehandelt habe, müsse er den gesamten Schaden tragen - über 10.000 Euro. Als er nicht zahlte, wurde er zunächst auf die Hälfte verklagt. Das Urteil: Das Gericht hielt es nach Mitteilung der D.A.S. Rechtsschutzversicherung mit dem Bundesgerichtshof und war für eine Aufteilung des Schadens. Den beiden Parteien wurde ein Vergleich nahegelegt, dem diese schließlich zustimmten: Der Mieter hatte demnach 4.000 Euro und 60 Prozent der Anwalts- und Verfahrenskosten zu tragen.
Landgericht Osnabrück, Pressemitteilung vom 21.02.2012, Az. 12 O 2221/11
http://www.das.de
D.A.S. Rechtsschutzversicherung
Anglerstr. 11 81728 München
Pressekontakt
http://www.hartzkom.de
HARTZKOM
Anglerstr. 11 80339 München
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Katja Rheude
05.08.2014 | Katja Rheude
Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze - Mietrecht
Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze - Mietrecht
04.08.2014 | Katja Rheude
D.A.S. Stichwort des Monats August: Alkoholmissbrauch - Haftung des Gastwirts
D.A.S. Stichwort des Monats August: Alkoholmissbrauch - Haftung des Gastwirts
29.07.2014 | Katja Rheude
Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze - Gewährleistungsrecht
Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze - Gewährleistungsrecht
28.07.2014 | Katja Rheude
"Elternunterhalt - ab wann müssen Kinder zahlen?" - D.A.S. Verbraucherinformation
"Elternunterhalt - ab wann müssen Kinder zahlen?" - D.A.S. Verbraucherinformation
22.07.2014 | Katja Rheude
Die D.A.S. informiert - Urteile in Kürze: Reiserecht
Die D.A.S. informiert - Urteile in Kürze: Reiserecht
Weitere Artikel in dieser Kategorie
14.01.2026 | Sovest LLC
Messenger-Überwachung: Verbindung der österreichischen Bundespolizei mit FECRIS. Teil 5
Messenger-Überwachung: Verbindung der österreichischen Bundespolizei mit FECRIS. Teil 5
04.01.2026 | Sovest LLC
Bundesstelle für Sektenfragen: Wie das russische FSB-Netzwerk Österreich infiltrierte. Teil 4
Bundesstelle für Sektenfragen: Wie das russische FSB-Netzwerk Österreich infiltrierte. Teil 4
23.12.2025 | ALLATRA e. V.
Frauen, Frieden, Sicherheit: ALLATRA im Europäischen Parlament
Frauen, Frieden, Sicherheit: ALLATRA im Europäischen Parlament
18.12.2025 | Helping Hands Academy e.V.
"Würde und Gesundheit für 571 Kinder": Helping Hands Academy startet großes Sanitärprojekt in Gambia
"Würde und Gesundheit für 571 Kinder": Helping Hands Academy startet großes Sanitärprojekt in Gambia
17.12.2025 | Die Menschenleserin aus Franken
Weihnachten im Team Familie
Weihnachten im Team Familie

