Anleger der Lebensversicherungsfonds Prorendita Britische Leben 1 bis 5 möglicherweise nicht schutzlos gestellt
16.08.2012 / ID: 74205
Politik, Recht & Gesellschaft
Für die Anleger der fünf Lebensversicherungsfonds "Prorendita Britische Leben 1- 5" kommen im Falle einer fehlerhaften Anlageberatung möglicherweise Schadensersatzansprüche gegen die beratenden Institute in Betracht.
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart http://www.grprainer.com führen aus: Die wirtschaftliche Entwicklung der fünf Lebensversicherungsfonds Prorendita Britische Leben soll zunehmend von den ursprünglichen Erwartungen abweichen. Dies liege insbesondere an den neuerlichen Veränderungen auf dem britischen Versicherungsmarkt.
Die fünf Prorendita Fonds legten Kapital in "gebrauchte" Policen britischer Kapitallebensversicherungen an. Sie bezahlen die Beiträge der Versicherungsnehmer und können dafür mit den Policen nach deren Belieben Handel treiben oder die Versicherungsleistung einfordern.
Die Finanzkrise könnte die Prognose zahlreicher dieser Fonds jedoch zu Ungunsten der betroffenen Anleger beeinflusst haben. Diese zwang die britischen Lebensversicherer nämlich zu einer Reduzierung der Rückkaufswerte der Policen und einer Verringerung der Versicherungszahlungen am Ende der Laufzeit. Da sich die Lebensversicherungsfonds Prorendita Britische Leben 1 - 5 durch die Gewinne aus dem Handeln mit Policen sowie den Versicherungsauszahlungen finanzieren, ist die weitere Entwicklung dieser Fonds derzeit ungewiss.
Die Option der Anleger in dieser Situation, ihre Anteile an den Lebensversicherungsfonds Prorendita Britische Leben 1 - 5 auf dem Zweitmarkt weiterzuverkaufen, ist vor dem Hintergrund der geringen Kurse mit finanziellen Verlusten verbunden und daher wenig attraktiv.
Betroffenen Anlegern ist es zu empfehlen, ihre Beteiligung an den Lebensversicherungsfonds Prorendita Britische Leben 1 - 5 von einem auf dem Gebiet des Kapitalmarktrechts erfahrenen Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. Möglicherweise können die Anleger dieser Fonds Schadensersatzansprüche geltend machen. Oftmals wurden die Anleger von den Beratern der Institute nicht richtig über den Charakter der Lebensversicherungsfonds sowie die sich daraus ergebenen Risiken unterrichtet.
Doch ist hierbei immer im Auge zu behalten, dass Schadensersatzansprüche stets einer Einzelfallprüfung unterliegen. Sie können nicht pauschal bejaht oder verneint werden.
Beachten Sie dabei ebenfalls: Schadensersatzansprüche unterliegen im Regelfall der Verjährung. Zögern Sie deshalb nicht, Rechtsrat einzuholen.
GRP Rainer steht Ihnen in allen Fragen rund um Ihre Fondsbeteiligung kompetent und gern zur Verfügung.
http://www.grprainer.com/Emissionshaus-Ideenkapital.html
http://www.grprainer.com
GRP Rainer LLP
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
Pressekontakt
http://www.grprainer.com
GRP Rainer LLP
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Michael Rainer
14.10.2020 | Michael Rainer
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
07.10.2020 | Michael Rainer
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
06.10.2020 | Michael Rainer
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
01.10.2020 | Michael Rainer
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
30.09.2020 | Michael Rainer
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
Weitere Artikel in dieser Kategorie
10.11.2025 | Rechtsanwalt Reinhard Scholz
Aktuelle Entwicklungen im Familienrecht
Aktuelle Entwicklungen im Familienrecht
10.11.2025 | Sepsishelden
Bundestags-Petition fordert Nationalen Sepsis-Plan: 30.000 Unterschriften bis 9. Dezember 2025 benötigt
Bundestags-Petition fordert Nationalen Sepsis-Plan: 30.000 Unterschriften bis 9. Dezember 2025 benötigt
09.11.2025 | Caroline Dostal - SoulMeditaion
Erfolgsfaktor Zuversicht
Erfolgsfaktor Zuversicht
07.11.2025 | Schmelz Rechtsanwälte OG
Sturmschäden durch umstürzende Bäume: Neue Baumhaftung
Sturmschäden durch umstürzende Bäume: Neue Baumhaftung
06.11.2025 | starkundauthentisch
Führen im Zeitalter der KI - Mensch, bleib menschlich!
Führen im Zeitalter der KI - Mensch, bleib menschlich!

