Erneute Abmahnung durch Dritte rechtens
29.08.2012 / ID: 75966
Politik, Recht & Gesellschaft
Durch immer stärker zunehmende Produktpiraterie und die steigende Verletzung von Urheberrechten ist der Schutz geistigen Eigentums heute wichtiger denn je. Eigentümer von entsprechenden Schutzrechten können diese oftmals über Abmahnung durchsetzen.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart http://www.grprainer.com führen aus: In bestimmten Fällen kann es jedoch zu mehrfachen Abmahnungen kommen. Eine erneute Abmahnung kann sich dann - nach Auffassung des Oberlandesgerichts Oldenburg - als erforderlich und berechtigt darstellen. Die Kosten einer berechtigten wettbewerbsrechtlichen Abmahnung seien auch erstattungsfähig, wenn der Schuldner bereits durch einen Dritten als weiteren Mitbewerber abgemahnt wurde und der Gläubiger davon keine Kenntnis hat.
Solange der Gläubiger keine Kenntnis besitzt, kann er berechtigt eine Abmahnung aussprechen und die Kosten erstattet verlangen. Gerade bei Wettbewerbsverstößen im Internet kann der Schuldner zahlreichen Inanspruchnahmen effektiv nur durch eine schnelle Reaktion begegnen, in dem er das zu Recht beanstandete Verhalten umgehend unterlässt und auf eine bereits erfolgte Abmahnung nebst ggf. abgegebener strafbewehrter Unterlassungserklärung an geeigneter Stelle hinweist.
Ein erfahrener Rechtsanwalt bietet Ihnen daher eine fundierte Beratung zu allen Aspekten des gewerblichen Rechtsschutzes. Hierzu gehören insbesondere das Urheberrecht, Markenrecht, das Patentrecht sowie das Wettbewerbsrecht.
Ein im Wettbewerbsrecht tätiger Anwalt überprüft für Sie Marketing - und Werbestrategien in wettbewerbsrechtlicher Hinsicht. Außerdem berät er Sie umfassend bei der Erstellung und beim Abschluss von Lizenzverträgen. Soweit erforderlich übernimmt der Anwalt für Sie auch die Anmeldung einer Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt. Auch werden Sie von ihm darüber beraten, ob sich eine Anmeldung lohnt.
Sollten bereits Verstöße gegen Ihre Marke beziehungsweise Ihr Patent vorliegen, sollte ein Anwalt für Sie individuelle Abmahnungen und Unterlassungserklärungen gestalten und Ihnen notfalls helfen, Ihre Interessen auch gerichtlich geltend zu machen.
Sollten Sie wegen eines Verstoßes abgemahnt worden sein, sollte ein kompetenter Anwalt prüfen, ob ein Verstoß tatsächlich vorliegt.
Im Urheberrecht besteht oftmals die Frage, wer eigentlich Urheber eines Werkes ist. Im Urheberrecht gibt es - anders als in Patent- und Markensachen - kein öffentliches Register, aus dem sich die Urheberschaft eines Werkes erkennen ließe. Bei der Prüfung von Urheberrechten sind daher stets gewissenhafte Nachforschung und Sorgfalt unerlässlich. Ein im Urheberrecht tätiger Anwalt sollte Sie daher bei Ihren Entscheidungen beraten.
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