Pressemitteilung von Michael Rainer

Bundesregierung plant Alternative zur Limited Liability Partnership LLP


14.09.2012 / ID: 78590
Politik, Recht & Gesellschaft

Aus einer Pressemitteilung des Bundestags von vergangener Woche geht hervor, dass die Bundesregierung die Schaffung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Haftung für Freiberufler plant. Die bisherige Partnerschaftsgesellschaft soll aber weiterhin bestehen bleiben.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart http://www.grprainer.com führen aus: Die Bundesregierung plant laut ihrem "Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Haftung und zur Änderung des Berufsrechts der Rechtsanwälte, Patentanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer" (BT- Drucks. 17/10487) die Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Haftung für die Angehörigen der freien Berufe. Hierdurch soll diesen bei der Wahl der Rechtsform eine Alternative zur Limited Liability Partnership (LLP) zur Verfügung gestellt werden.

Da das Haftungskonzept der Partnerschaftsgesellschaft insgesamt auf wenig Zuspruch gestoßen sei, sei vielfach der Wechsel der Rechtsform zur Limited Liability Partnership (LLP) nach englischem Recht gewählt worden. Obwohl dies rechtlich nicht zu beanstanden sei, jedoch mit höheren laufenden Kosten der Beteiligten einhergeht, soll den deutschen Freiberuflern nun eine Alternative zur LLP nach deutschem Recht angeboten werden.

Ein Rechtsanwalt hat die sich ständig verändernden gesetzlichen Möglichkeiten sowie die Rechtsprechung stets im Blick um die Ziele seiner Mandanten optimal umzusetzen.

Ein erfahrener Rechtsanwalt und Steuerberater begleitet Sie bei allen Schritten der Gründung einer Gesellschaft - insbesondere die Wahl der Rechtsform, die Vertragsgestaltung und die Einhaltung aller notwendigen Formalitäten. Bereits die unterschiedlichen Gesellschaftsformen in Deutschland sind so komplex und vielseitig, dass es für einen Laien ohne kompetente rechtliche Beratung kaum möglich ist, die richtige Gesellschaftsform für sein Vorhaben zu wählen.

Hinzu kommen die internationalen Gesellschaftsformen, die zwar teilweise schneller und kostengünstiger zu errichten sind, jedoch andere Schwierigkeiten aufweisen können. Ein im Gesellschaftsrecht tätiger Anwalt klärt Sie über die Vor- und Nachteile bestimmter Gesellschaftsformen auf.

Bei der Gründung einer Gesellschaft gibt es viele Optionen. Es ist wichtig, die rechtlichen und steuerlichen Aspekte zuvor abzuklären, ansonsten kann es am Ende ein böses Erwachen geben. Ein Rechtsanwalt nimmt sich Zeit und wägt mit Ihnen alle Eventualitäten ab.

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Hohenzollernring 21-23 50672 Köln

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