Nachahmungsschutz von Internetseiten
19.09.2012 / ID: 79172
Politik, Recht & Gesellschaft
Der Betreiber einer Internetadresse hat in der Regel ein besonderes Interesse am Schutz seines Werbeauftritts im Internet vor Nachahmung. Ein solcher Schutz aus dem Urheberrecht ist allerdings nur ab einer gewissen Schöpfungshöhe sichergestellt.
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart http://www.grprainer.com führen aus: Mit Urteil vom 08.03.2012 hat das OLG Celle (AZ: 13 W 17/12) entschieden, dass der Gestaltung von Webseiten unabhängig von einer etwaigen Digitalisierung ihres Inhaltes ein Urheberrechtsschutz zukommen kann. Dazu müsse die Gestaltung allerdings die erforderliche Schöpfungshöhe erreichen. Das sei dann nicht der Fall, wenn die Gestaltung nicht weiter ginge, als das, was bei ordnungsgemäßer Erstellung eines Werbeauftritts im Internet handwerklich zu leisten sei. Die Gestaltung bedürfe in Farbauswahl oder Farbkombination oder Anordnung der Bilder und Grafiken einer Originalität, die eine Monopolisierung rechtfertigen würde.
Im Urheberrecht besteht oftmals die Frage, wer eigentlich Urheber eines Werkes ist. Denn im Urheberrecht gibt es - anders als in Patent- und Markensachen - kein öffentliches Register, aus dem sich die Urheberschaft eines Werkes erkennen ließe. Bei der Prüfung von Urheberrechten sind daher stets gewissenhafte Nachforschung und Sorgfalt unerlässlich.
Ein im Urheberrecht tätiger Rechtsanwalt kann Ihnen eine umfassende Rechtsberatung bieten. Um sich nicht versehentlich gegenüber dem Urheber eines Werkes schadensersatzpflichtig zu machen, überprüft ein im Urheberrecht tätiger Rechtsanwalt bereits bestehende Urheberrechte und Lizenzen.
Aber auch wenn es bereits zu einer Urheberrechtsverletzung gekommen ist, unterstützt ein im Urheberrecht tätiger Rechtsanwalt sie bei der Durchsetzung Ihrer Schadenersatzansprüche. Daneben kann ein Rechtsanwalt bezüglich Ihrer Rechte verhandeln und für Sie Lizenzverträge erstellen, durch die Nutzungsrechte an einem Werk eingeräumt werden können.
Außerdem bietet sich die Möglichkeit, einen Rechtsanwalt vorsorglich mit der Betreuung Ihrer Werke zu beauftragen, um so vor einem Missbrauch von Urheberrechten geschützt zu werden. So sind Sie im Falle eines Rechtsstreites um das Urheberrecht bestens vor Missbrauch ihrer Urheberrechte geschützt und können Ihre Ansprüche gegen etwaige Schädiger zügig durchsetzen.
http://www.grprainer.com/Urheberrecht.html
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GRP Rainer LLP
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
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