Limited Liability Partnership LLP soll Pendant in Deutschland bekommen
20.09.2012 / ID: 79584
Politik, Recht & Gesellschaft
Die Bundesregierung soll die Schaffung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Haftung für Freiberufler planen, wie aus einer Pressemitteilung des Bundestags von vergangener Woche hervorgeht.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart http://www.grprainer.com führen aus: Hierdurch soll Freiberuflern bei der Wahl der Rechtsform eine Alternative zur Limited Liability Partnership (LLP) zur Verfügung gestellt werden. Die Bundesregierung plant laut ihrem "Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Haftung und zur Änderung des Berufsrechts der Rechtsanwälte, Patentanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer" (BT- Drucks. 17/10487) das Hinzukommen einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Haftung für die Angehörigen der freien Berufe. Die bisherige Gesellschaftsform der Partnerschaftsgesellschaft soll aber weiterhin bestehen bleiben.
Vielfach sei der Wechsel der Rechtsform zur Limited Liability Partnership (LLP) nach englischem Recht gewählt worden, da das Haftungskonzept der Partnerschaftsgesellschaft insgesamt auf wenig Zuspruch gestoßen sei. Dies sei rechtlich nicht zu beanstanden, jedoch mit höheren laufenden Kosten der Beteiligten verbunden. Daher solle den deutschen Freiberuflern nun eine Alternative zur LLP nach deutschem Recht angeboten werden.
Ein Rechtsanwalt hat die sich ständig verändernden gesetzlichen Möglichkeiten sowie die Rechtsprechung stets im Blick und kann die Wünsche seiner Mandanten optimal gemäß deren Bedürfnissen umsetzen.
Bereits die jetzigen unterschiedlichen Gesellschaftsformen in Deutschland sind so komplex und vielseitig, dass es für einen Laien ohne kompetente rechtliche Beratung kaum möglich ist, die richtige Gesellschaftsform für sein Vorhaben zu wählen. Ein erfahrener Rechtsanwalt und Steuerberater begleitet Sie bei allen Schritten der Gründung einer Gesellschaft - insbesondere die Wahl der Rechtsform, die Vertragsgestaltung und die Einhaltung aller notwendigen Formalitäten.
Ein im Gesellschaftsrecht tätiger Anwalt klärt Sie über die Vor- und Nachteile bestimmter Gesellschaftsformen auf. Denn zu den vielfältigen Möglichkeiten der deutschen Firmenformen kommen die internationalen Gesellschaftsformen, die zwar teilweise schneller und kostengünstiger zu errichten sind, jedoch andere Schwierigkeiten aufweisen können, noch hinzu.
Es ist wichtig, die rechtlichen und steuerlichen Aspekte zuvor abzuklären, ansonsten kann es am Ende ein böses Erwachen geben, denn bei der Gründung einer Gesellschaft gibt es viele Optionen. Ein Rechtsanwalt nimmt sich Zeit und wägt mit Ihnen alle Eventualitäten ab.
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Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
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