Unversteuertes Vermögen im Nachlass muss dem Finanzamt gemeldet werden
05.10.2012 / ID: 82063
Politik, Recht & Gesellschaft
Nachdem in den letzten Monaten immer wieder von Steuerfahndungen wegen Steuerhinterziehung berichtet wurde, müssen nun auch die Erben von Steuersündern unter Umständen mit Strafverfolgung rechnen.
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart http://www.grprainer.com führen aus: Durch den neuerlichen Ankauf von Steuerdaten in der Schweiz, hat die Landesregierung NRW nochmals verdeutlicht, dass sie die rigorose Verfolgung von Steuersündern auch in Zukunft fortsetzen wolle. Doch nicht nur viele Geldanleger müssen strafrechtliche Konsequenzen fürchten. Auch deren Erben müssen unversteuertes Vermögen im Nachlass dem Finanzamt unverzüglich mitteilen.
Anfang der 1980er Jahre haben einige Deutsche einen Teil ihres Geldes in die Schweiz transferiert. Hierdurch konnten sie die deutschen Finanzämter umgehen, da sie ihre Zinsen nicht in Deutschland versteuert haben. Durch den Tod vieler solcher Steuersünder befinden sich mittlerweile deren Erben im Besitz des Geldes.
Die Anwaltskammer Freiburg rät allen Erben, genau zu prüfen, ob eine Erbschaft ganz oder teilweise aus Schwarzgeld besteht. Bei einem begründeten Verdacht solle die Möglichkeit einer Erbschaftsausschlagung in Betracht gezogen werden. Der Wert einer Hinterlassenschaft sei von einem Laien in den meisten Fällen jedoch nicht einzuschätzen. Daher ist jedem Erben anzuraten, sich einen qualifizierten Rechtsrat einzuholen. Weiterhin ist die zeitliche Komponente zu berücksichtigen. Erben haben lediglich sechs Wochen Zeit um die Erbschaft auszuschlagen. Danach sind sie verpflichtet, das Erbe anzutreten.
Die Erben besitzen Rechte, haben jedoch auch bestimmte Plichten. Dazu gehört zum Beispiel die Abgabe einer vollständigen Steuererklärung beim Finanzamt. Dies bedeutet, dass Erben auch dazu verpflichtet sind, unversteuertes Vermögen im Nachlass dem Finanzamt unverzüglich mitzuteilen. Erfolgt eine solche vollständige Erklärung gegenüber dem Finanzamt nicht, kann die Möglichkeit der Begehung einer Steuerhinterziehung durch den Erben bestehen. Diese kann bei Bekanntwerden strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Für den Erben kann noch die Möglichkeit der Selbstanzeige bestehen. Durch eine Selbstanzeige beim Finanzamt kann der Anzeigende unter Umständen Straffreiheit erlangen. Eine solche Selbstanzeige kann jedoch entfallen, sobald die Tat von den zuständigen Behörden bereits aufgedeckt wurde.
Eine strafbefreiende Selbstanzeige ist nur mit der Hilfe eines Rechtsanwalts ratsam. Daher sollten Sie im Zweifelsfall einen versierten Rechtsanwalt aufsuchen und sich von diesem beraten lassen.
http://www.grprainer.com/Steuerrecht.html
http://www.grprainer.com
GRP Rainer LLP
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
Pressekontakt
http://www.grprainer.com
GRP Rainer LLP
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Michael Rainer
14.10.2020 | Michael Rainer
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
07.10.2020 | Michael Rainer
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
06.10.2020 | Michael Rainer
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
01.10.2020 | Michael Rainer
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
30.09.2020 | Michael Rainer
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
Weitere Artikel in dieser Kategorie
11.11.2025 | Deutsches Psychotherapeuten Netzwerk - DPNW
Freier Zugang zur Psychotherapie muss bleiben - keine neuen Hürden für Hilfesuchende!
Freier Zugang zur Psychotherapie muss bleiben - keine neuen Hürden für Hilfesuchende!
11.11.2025 | MAROKKO ZEITUNG
König Mohammed VI. beschleunigt die Aktualisierung des Autonomieprojekts für die Sahara
König Mohammed VI. beschleunigt die Aktualisierung des Autonomieprojekts für die Sahara
10.11.2025 | Rechtsanwalt Reinhard Scholz
Aktuelle Entwicklungen im Familienrecht
Aktuelle Entwicklungen im Familienrecht
10.11.2025 | Sepsishelden
Bundestags-Petition fordert Nationalen Sepsis-Plan: 30.000 Unterschriften bis 9. Dezember 2025 benötigt
Bundestags-Petition fordert Nationalen Sepsis-Plan: 30.000 Unterschriften bis 9. Dezember 2025 benötigt
09.11.2025 | Caroline Dostal - SoulMeditaion
Erfolgsfaktor Zuversicht
Erfolgsfaktor Zuversicht

