Pressemitteilung von Christian-H. Röhlke

Michael Turgut wegen Kapitalanlagenbetrug verurteilt


08.10.2012 / ID: 82174
Politik, Recht & Gesellschaft

Interview mit dem Berliner Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke zu den Entwicklungen um Michael Turgut.
Das Landgericht Braunschweig ist im September 2012 gleich mehrfach in die Schlagzeilen geraten. Zunächst einmal wurden Anlegerklagen gegen die Porsche Holding SE wegen angeblicher Marktmanipulationen im Zusammenhang mit dem Übernahmekampf um die Volkswagen AG abgewiesen. Wie jetzt bekannt wurde, hat das Landgericht allerdings den berüchtigten Finanzkaufmann Michael Turgut wegen eines Kapitalanlagenbetruges für schuldig befunden. Die verhängte Strafe: 12.000,00 Euro Geldstrafe, die wegen der langen Verfahrensdauer auf lediglich 9.000,00 Euro reduziert wird.

Was genau könnte der Hintergrund für diese Entscheidung sein?

Rechtsanwalt Röhlke: "Hintergrund (http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=grand%20slam%20michael%20turgut&source=web&cd=1&cad=rja&ved=0CCUQFjAA&url=http%3A%2F%2Fwww.gomopa.net%2FPressemitteilungen.html%3Fid%3D946%26meldung%3DGrand-Slam-und-Golden-Slam-Tausende-Vermittler-muessen-haften&ei=9XhyUJz5HILG0QWY9oGwDg&usg=AFQjCNE0lsjrO4mPf2xCXa_cEbS0fSn0Mwhttp://) waren die Angaben im Verkaufsprospekt des als "Promi-Fonds" zu trauriger Bekanntheit gekommenen Master Star Fonds/Deutscher Vermögensfonds Nr. 1. Dieser Fonds, maßgeblich inszeniert unter anderen von den Hintermännern der Göttinger Gruppe, hatte bereits unmittelbar nach seiner Auflage in den Jahren 2004 und 2005 für Negativschlagzeilen gesorgt, weil die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht den Vertrieb untersagt hatte. Der Master Star Fond hatte ehemalige Polit-B- und C-Prominenz aufgefahren, um von den wahren Hintermännern abzulenken. Unter anderem der ehemalige Bundesverteidigungsminister Rupert Scholz wurde bis vor den Bundesgerichtshof in Karlsruhe mit Schadenersatzklagen verfolgt. Zu Recht übrigens: der BGH sprach sich für eine grundsätzlich mögliche Verantwortung des Herrn Scholz für Prospektfehler und Falschaussagen aus (Entscheidung III ZR 103/10 vom 17.11.2011)."

Welche Begründung hat der Bundesgerichtshof bezüglich der Prospekthaftungsansprüche?

Rechtsanwalt Röhlke: "Der Bundesgerichtshof hat unter anderem eine Haftung der Fondsverantwortlichen damit begründet, dass in dem Emissionsprospekt nicht hinreichend darauf hingewiesen wurde, dass das Geld der Kapitalanleger letztlich ausschließlich in eine Vertriebsgesellschaft investiert werden sollte.

Die besonderen Risiken dieser Investition in eine dritte Unternehmung, sinnigerweise mit den Namen Invictum GmbH, hätten allerdings in dem Emissionsprospekt gesondert dargestellt werden müssen. Der Emissionsprospekt dagegen schwieg sich hierüber aus, was dem Bundesgerichtshof gereicht hat, Prospekthaftungsansprüche den Gründen nach zu bejahen (unter anderem Entscheidung II ZR 271/07 vom 07.12.2009). Der BGH sah die Aufklärung über diese Punkte als so wesentlich an, dass Prospekthaftungsansprüche hiermit begründet werden konnten."

Wie erklärt sich die Höhe der Strafe?

Rechtsanwalt Röhlke: "Das Landgericht Braunschweig indes sah die Falschaufklärung über die Risiken der Beteiligung der Fondgesellschaft an der Firma Invictum für weniger gravierend an. Nur so ist die lächerlich geringe Strafe für Michael Turgut zu erklären.
Es zeigt sich erneut: bis auf wenige Ausnahmen ist Kapitalanlagebetrug weiterhin ein risikoloses Geschäft für die Hinterleute. Die strafrechtlichen Sanktionen für die skrupellosen Finanzakrobaten stehen in keinerlei Verhältnis zu dem Schaden, den die Opfer, meist kleine Leute, erleiden mussten."

V.i.S.d.P.:

Oliver Mikus
Redakteur

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