Vorsorgevollmacht und Vorsorgevertrag
28.03.2011 / ID: 8375
Politik, Recht & Gesellschaft
sup.- Das Thema Altersvorsorge umfasst wesentlich mehr als die finanzielle Absicherung für die Zeit nach dem aktiven Berufsleben. Wer seinen Ruhestand entspannt genießen möchte, der will auch noch einige andere Dinge gut geregelt wissen. Zum Beispiel die Frage, wer wichtige Entscheidungen trifft, falls man selbst irgendwann dazu nicht mehr in der Lage ist. Dabei kann es um Steuern, Versicherungen oder Immobilien gehen, aber auch um Gesundheit, Pflege oder die Aufenthaltsbestimmung im Krankheitsfall. Und selbstverständlich gehören auch der "letzte Wille" und eine Nachlassregelung, die Erbstreitigkeiten verhindert, zu einer umfassenden und verantwortlichen Vorsorge.
Die Vorsorgevollmacht und der Vorsorgevertrag sind zwei Instrumente, die bei der Umsetzung dieser Ziele helfen:
Mit der Vorsorgevollmacht wird eine Person der Vertrauens ermächtigt, im Falle einer künftigen Geschäftsunfähigkeit im Sinne des Vollmachtgebers zu handeln und zu entscheiden. Im Gegensatz zu einem amtlich bestellten Betreuer kennt der persönlich benannte Vorsorgebevollmächtigte im Zweifelsfall die familiären Hintergründe und besonderen Umstände. Auch für komplexe Vermögensangelegenheiten, bei denen eine einfache Bankvollmacht meistens nicht ausreicht, ist die Vorsorgevollmacht geeignet. Je nach Umfang der Vollmacht können so zudem die Weichen für ärztliche Behandlung, Pflege oder Heimunterbringung rechtzeitig und im gewünschten Sinne gestellt werden.
Ein Vorsorgevertrag regelt auf juristisch überprüfbare Weise die konkrete Anwendung einer erteilten Vorsorgevollmacht. Dem Bevollmächtigten werden klare Handlungsanweisungen beispielsweise für die Vermögensverwaltung, den Umgang mit Pflegebedürftigkeit oder für alle Aspekte der Nachlassregelung gegeben. Das erleichtert ihm die Führung der Geschäfte, den Angehörigen bzw. Erben darüber hinaus die Kontrolle. Wird die Vollmacht auf eine professionelle Dienstleistungs-Institution wie z. B. die Deutsche Nachlass übertragen, dann ist die Vereinbarung eines Vorsorgevertrags obligatorisch. Sämtliche Rechte und Pflichten, die sich aus der Bevollmächtigung ergeben, werden hier im Detail festgehalten. Informationen zu den möglichen Vertragsinhalten für eine perfekte Vorsorge gibt die Deutsche Nachlass, Oettingenstraße 25, 80538 München, Tel: 089/24 21 29 21, Fax: 089/24 21 20 22, Büro Neuss/Düsseldorf, Tel: 02131/66 46 090, http://www.deutsche-nachlass.de.
http://www.supress-redaktion.de
Supress
Alt-Heerdt 22 40549 Düsseldorf
Pressekontakt
http://www.supress-redaktion.de
Supress
Alt-Heerdt 22 40549 Düsseldorf
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Ilona Kruchen
18.12.2017 | Ilona Kruchen
Tankanlagen-Planung unterliegt dem Gewässerschutz
Tankanlagen-Planung unterliegt dem Gewässerschutz
18.12.2017 | Ilona Kruchen
Betriebliches Energiemanagement als Sparpotenzial
Betriebliches Energiemanagement als Sparpotenzial
18.12.2017 | Ilona Kruchen
Energieverbrauch in der Industrie legt leicht zu
Energieverbrauch in der Industrie legt leicht zu
18.12.2017 | Ilona Kruchen
Starkes Engagement für nachhaltigen Kakao
Starkes Engagement für nachhaltigen Kakao
18.12.2017 | Ilona Kruchen
Säuglinge werden oft überfüttert
Säuglinge werden oft überfüttert
Weitere Artikel in dieser Kategorie
07.11.2025 | Schmelz Rechtsanwälte OG
Sturmschäden durch umstürzende Bäume: Neue Baumhaftung
Sturmschäden durch umstürzende Bäume: Neue Baumhaftung
06.11.2025 | starkundauthentisch
Führen im Zeitalter der KI - Mensch, bleib menschlich!
Führen im Zeitalter der KI - Mensch, bleib menschlich!
06.11.2025 | Bund-Verlag GmbH
Deutscher Betriebsrätepreis 2025 für #HaltzuGewalt
Deutscher Betriebsrätepreis 2025 für #HaltzuGewalt
05.11.2025 | BVIZ e. V.
Eine erfolgreiche Hightech-Agenda braucht entsprechende Umsetzungsstrukturen
Eine erfolgreiche Hightech-Agenda braucht entsprechende Umsetzungsstrukturen
05.11.2025 | MAROKKO ZEITUNG
König Mohammed VI. führt einen neuen Nationalfeiertag ein: "das Fest der Einheit"
König Mohammed VI. führt einen neuen Nationalfeiertag ein: "das Fest der Einheit"

