BGH Urteil: Unwirksamkeit mancher Kostenvereinbarungen in Lebensversicherungsverträgen bestätigt
22.10.2012 / ID: 84390
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/Versicherungsrecht.html Durch das aktuelle Urteil vom 17.10.2012 hat der Bundesgerichtshof seine jüngste Rechtsprechung bestätigt und einige Klauseln zur Berechnung der Kosten von Lebensversicherungen für unwirksam erklärt.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt http://www.grprainer.com informieren: Der BGH hatte in der letzten Zeit mehrfach die Vertragsklauseln, die in Lebensversicherungen gebraucht werden, zu überprüfen. Mit seinem Urteil vom 17.10.2012 (Az.: IV ZR 202/10) scheint der Bundesgerichtshof nun klar Stellung zu den Abrechungsgepflogenheiten der Lebensversicherer genommen zu haben. Laut Meldung des Gerichts soll das BGH - Urteil vom 25.07.2012 bestätigt worden sein und weitere entsprechende Klauseln in vielen Versicherungsverträgen und Rentenversicherungsverträgen für unwirksam erklärt worden sein. Die Rechte von Verbrauchern bei einer vorzeitigen Kündigung von Lebensversicherungen könnten so als weiter gestärkt angesehen werden. Es ist anzunehmen, dass durch das aktuelle Urteil nun klare Bedingungen zu Gunsten der Kunden herrschen dürften.
In vielen Fällen verrechneten die Versicherungen im Falle der vorzeitigen Kündigung noch Abschlusskosten mit den bis zu diesem Zeitpunkt eingezahlten Versicherungsbeiträgen. Den Versicherten wurden aufgrund dieser Verrechnung vielfach nur noch geringe Beträge ausgezahlt.
Lebensversicherungen sind als Kapitalanlage weit verbreitet. Entsprechend häufig sollen die Klauseln auch zur Anwendung gekommen sein. In der Regel halten nur wenige Kunden ihre Lebensversicherung bis zum ursprünglich geplanten Ende aufrecht. Die Urteile des BGH dürften somit große Bedeutung für viele Lebensversicherungskunden haben.
Es steht zu erwarten, dass das BGH - Urteil Auswirkungen auf bestehende und auf neue Verträge haben wird. Die beanstandeten Klauseln sind nach dem Urteil jedenfalls mit sofortiger Wirkung unwirksam. Die Versicherungsnehmer werden daher, im Falle vorzeitiger Vertragskündigung, eventuell Anspruch auf Auszahlung eines höheren Auszahlungsbetrages haben, als ihnen von ihren Versicherungsgesellschaften mitgeteilt worden ist.
Versicherungsnehmern von Lebensversicherungen wird geraten, ihren Versicherungsvertrag von einem erfahrenen Anwalt überprüfen zu lassen. Unter Umständen könnte der Vertrag von dem Urteil begünstigt sein. Auch Versicherungsnehmer von bereits zur Auszahlung gekommenen Versicherungen, könnten von dem Urteil profitieren.
Ein Rechtsanwalt, der im Versicherungsrecht versiert ist, sollte Sie bereits vor dem Vertragsschluss beraten und Ihnen des Weiteren bei der Durchführung, Beendigung und Abwicklung behilflich sein.
http://www.grprainer.com/Versicherungsrecht.html
http://www.grprainer.com
GRP Rainer LLP
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
Pressekontakt
http://www.grprainer.com
GRP Rainer LLP
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Michael Rainer
14.10.2020 | Michael Rainer
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
07.10.2020 | Michael Rainer
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
06.10.2020 | Michael Rainer
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
01.10.2020 | Michael Rainer
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
30.09.2020 | Michael Rainer
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
Weitere Artikel in dieser Kategorie
11.11.2025 | Deutsches Psychotherapeuten Netzwerk - DPNW
Freier Zugang zur Psychotherapie muss bleiben - keine neuen Hürden für Hilfesuchende!
Freier Zugang zur Psychotherapie muss bleiben - keine neuen Hürden für Hilfesuchende!
11.11.2025 | MAROKKO ZEITUNG
König Mohammed VI. beschleunigt die Aktualisierung des Autonomieprojekts für die Sahara
König Mohammed VI. beschleunigt die Aktualisierung des Autonomieprojekts für die Sahara
10.11.2025 | Rechtsanwalt Reinhard Scholz
Aktuelle Entwicklungen im Familienrecht
Aktuelle Entwicklungen im Familienrecht
10.11.2025 | Sepsishelden
Bundestags-Petition fordert Nationalen Sepsis-Plan: 30.000 Unterschriften bis 9. Dezember 2025 benötigt
Bundestags-Petition fordert Nationalen Sepsis-Plan: 30.000 Unterschriften bis 9. Dezember 2025 benötigt
09.11.2025 | Caroline Dostal - SoulMeditaion
Erfolgsfaktor Zuversicht
Erfolgsfaktor Zuversicht

