Kündigung der Gewerbemietsache wegen Mängeln
30.10.2012 / ID: 86026
Politik, Recht & Gesellschaft
Bei Mängeln der Gewerbemietsache hat der Gewerbemieter unter Umständen das Recht, den Gewerbemietvertrag nach erfolgloser Abmahnung außerordentlich fristlos zu kündigen.
Doch Vorsicht! Zunächst berechtigt nur ein besonders schwerwiegender Mangel zu einer fristlosen Kündigung des Gewerbemietvertrages. Hierzu berechtigt etwa eine nachhaltige Gesundheitsgefährdung, die Vorenthaltung des Gebrauchs der Gewerbeflächen, oder ein schwerer Wasserschaden.
Der Gewerbemieter muss das Mietverhältnis rechtzeitig kündigen. Eine fristlose Kündigung muss zeitnah zu dem Mangelereignis ausgesprochen werden. Dies betont eine aktuelle obergerichtliche Entscheidung. Das Gericht sah eine fristlose Kündigung eines Gewerbemietvertrages ein halbes Jahr nach einem Wasserrohrbruch in einer Gewerbeeinheit als verspätet an. Ein Gewerbemieter, der nach einem schweren Mangel die Gewerbeeinheit für einige Zeit weiter nutzt, handelt widersprüchlich, wenn er dann plötzlich fristlos kündigt.
Dies ist für den Mieter der Gewerberäume regelmäßig von großem Nachteil, weil er jetzt möglicherweise für viele Jahre an eine mangelhafte Gewerbeeinheit gebunden ist. Dass er dann unter Umständen eine geminderte Miete hat, ist oft nur ein schwacher Trost, zumal dies nicht selten jahrelange Scherereien mit dem Vermieter bedeutet.
Fachanwaltstipp Mieter: Falls Sie einen größeren Mangel ihrer gemieteten Gewerberäume feststellen, sollten Sie zuerst Abmahnen und unter Fristsetzung zur Mängelbeseitigung auffordern. Bedenken Sie, dass unter Umständen eine außerordentliche Kündigung in Frage kommt. Eine fristlose Kündigung sollte möglichst schnell erfolgen. Hier lohnt es sich, rechtlichen Rat einzuholen bzw. die Kündigung gleich von einem Fachmann durchführen zu lassen.
Fachanwaltstipp Vermieter: Halten Sie den Mieter im Fall von Mängeln nicht hin. Beseitigen Sie schwere Mängel möglichst schnell und umfassend. Falls der Mieter sich mit der fristlosen Kündigung zu viel Zeit lässt, kann sie unter Umständen mit dem Argument der Verfristung und des widersprüchlichen Verhaltens aushebelt werden.
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte
Berlin-Charlottenburg: Kurfürstendamm 216 (Ecke Fasanenstraße), 10719 Berlin
(U-Bahnhof Uhlandstraße, S- und U-Bahnhof Zoologischer Garten)
Berlin-Mitte: Palais am Festungsgraben, 10117 Berlin, Zufahrt über Straße Unter den Linden
(S- und U-Bahnhof Friedrichstraße)
Berlin-Marzahn Zweigstelle: Marzahner Promenade 28, 12679 Berlin
(S-Bahnhof Marzahn)
Potsdam: Friedrich-Ebert-Straße 33, 14469 Potsdam
Tel. (030) 4 000 4 999
Mail: Berlin@recht-bw.de
Alles zum Mietrecht: http://www.mietrechtler-in.de
Wir beraten Mieter und Vermieter bzw. Eigentümer zu allen Fragen des Wohnungsmietrechts, Gewerbemietrechts und Wohnungseigentumsrechts gleichermaßen umfassend.
http://www.recht-bw.de
Bredereck & Willkomm
Am Festungsgraben 1 10117 Berlin
Pressekontakt
http://www.recht-bw.de
Bredereck & Willkomm
Am Festungsgraben 1 10117 Berlin
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Alexander Bredereck
29.06.2018 | Alexander Bredereck
Kündigung im Kleinbetrieb: Chancen auf eine Abfindung?
Kündigung im Kleinbetrieb: Chancen auf eine Abfindung?
29.06.2018 | Alexander Bredereck
Eine Arbeitnehmerin will gekündigt werden. Was kann man ihr raten?
Eine Arbeitnehmerin will gekündigt werden. Was kann man ihr raten?
29.06.2018 | Alexander Bredereck
Kündigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses: Chancen auf eine Abfindung?
Kündigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses: Chancen auf eine Abfindung?
29.06.2018 | Alexander Bredereck
Kündigungsschutzklage: Welche Frist gilt? Was, wenn man sie versäumt?
Kündigungsschutzklage: Welche Frist gilt? Was, wenn man sie versäumt?
25.06.2018 | Alexander Bredereck
Haftung eines Low Performers - Der innerbetriebliche Schadensausgleich
Haftung eines Low Performers - Der innerbetriebliche Schadensausgleich
Weitere Artikel in dieser Kategorie
12.11.2025 | ARAG SE
ARAG Recht schnell...
ARAG Recht schnell...
11.11.2025 | Deutsches Psychotherapeuten Netzwerk - DPNW
Freier Zugang zur Psychotherapie muss bleiben - keine neuen Hürden für Hilfesuchende!
Freier Zugang zur Psychotherapie muss bleiben - keine neuen Hürden für Hilfesuchende!
11.11.2025 | MAROKKO ZEITUNG
König Mohammed VI. beschleunigt die Aktualisierung des Autonomieprojekts für die Sahara
König Mohammed VI. beschleunigt die Aktualisierung des Autonomieprojekts für die Sahara
10.11.2025 | Rechtsanwalt Reinhard Scholz
Aktuelle Entwicklungen im Familienrecht
Aktuelle Entwicklungen im Familienrecht
10.11.2025 | Sepsishelden
Bundestags-Petition fordert Nationalen Sepsis-Plan: 30.000 Unterschriften bis 9. Dezember 2025 benötigt
Bundestags-Petition fordert Nationalen Sepsis-Plan: 30.000 Unterschriften bis 9. Dezember 2025 benötigt

