Vorsicht bei Vertragsverhandlungen zum leitenden Angestellten
30.10.2012 / ID: 86030
Politik, Recht & Gesellschaft
Arbeitnehmer in Betrieben mit regelmäßig mehr als zehn Beschäftigten genießen Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz. Kündigungen sind für den Arbeitgeber dann relativ schwierig und führen in den allermeisten Fällen nach Klage vor dem Arbeitsgericht zumindest dazu, dass der Arbeitnehmer noch eine ordentliche Abfindung (ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr gilt als Regelsatz) erhält. Etwas anderes gilt aber wenn der Arbeitnehmer leitender Angestellter ist. Voraussetzung hierfür ist, dass im Vertrag geregelt ist der Arbeitnehmer leitender Angestellter ist und er sowohl nach dem Vertrag als auch tatsächlich zur selbständigen Einstellung und Entlassung von Personal berechtig ist. In solchen Fällen hat der leitenden Angestellte nur eingeschränkten Schutz nach dem Kündigungsschutzgesetz. Der Arbeitgeber kann nach erfolgter Kündigung und einem vom Arbeitnehmer angestrengten Kündigungsschutzprozess im Rahmen des Prozesses einen Antrag auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses stellen. Das Arbeitsverhältnis wird dann gegen Zahlung einer üblichen Abfindung (ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr) aufgelöst. Das gilt auch dann, wenn die Kündigung an sich unwirksam ist. Leitenden Angestellt die dieses Risiko eingehen wollen sollten sich im Gegenzug vertraglich absichern. Das kann zum Beispiel dadurch geschehen, dass ein entsprechend höheres Gehalt vereinbart wird oder die gesetzlichen Kündigungsfristen deutlich verlängert werden.
In vielen Verträgen leitender Angestellter sind zudem Regelungen enthalten wonach Vergütungen für Überstunden in unbegrenzter Höhe mit der regelmäßigen Vergütung abgegolten sein sollen. Hier ist zunächst fraglich ob die Regelung überhaupt wirksam ist. Jedenfalls dann, wenn der leitende Angestellte in der Praxis aufgrund mangelnden Personals keine Möglichkeit hat Arbeit zu delegieren und tatsächlich seine Arbeit selbst ausüben muss ist die Regelung soweit sie die Anzahl der abzugeltenden Überstunden der Höhe nach nicht begrenzt ist als unwirksam anzusehen. Leitenden Angestellte könnten vor diesem Hintergrund solche Regelungen unterzeichnen und dann trotzdem die Überstundenvergütung geltend machen. Allerdings führt ein solches Verhalten regelmäßig zu einer enormen Anspannung des Vertragsverhältnisses und kann insbesondere im Hinblick auf den eingeschränkten Kündigungsschutz regelmäßig nicht empfohlen werden. Vor diesem Hintergrund sollte bereits bei den Vertragsverhandlungen für Klarheit gesorgt werden. Insbesondere wenn der Vertrag Ausschlussfristen enthält kann bei späterem Streit eine Geltendmachung auch nur unter Beachtung der Ausschlussfristen (häufig drei Monate) rückwirkende geltend gemacht werden.
Sehr vorsichtig sollten Arbeitnehmer sein die zunächst nicht leitende Angestellte sind und denen von ihrem Arbeitgeber die Position als leitender Angestellter bzw. sogar als Geschäftsführer angeboten wird. Als leitender Angestellter haben sie den oben genannten eingeschränkten Kündigungsschutz. Wenn sei Geschäftsführer werden entfällt der Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz regelmäßig ganz, zumindest wenn nicht vereinbart wird dass das bisherige Arbeitsverhältnis neben dem Geschäftsführervertrag weiter bestehen bleiben soll. Gerade langjährig beschäftigte Mitarbeiter riskieren hier sehr viel, wenn das neue Vertragsverhältnis vom Arbeitgeber später gekündigt wird. Es hat auch schon Fälle gegeben, wo Arbeitgeber langjährig beschäftige Arbeitnehmer zu Geschäftsführern oder leitenden Angestellten befördert haben, um sie später leichter loszuwerden.
Ein Beitrag von Rechtsanwalt Alexander Bredereck, Berlin
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte
Berlin-Mitte: Am Festungsgraben 1, 10117 Berlin-Mitte
Zweigstelle Berlin-Marzahn: Marzahner Promenade 28, 12679 Berlin-Marzahn
Potsdam: Friedrich-Ebert-Straße 33, 14469 Potsdam
Tel. (030) 4 000 4 999
mail: Fachanwalt@Arbeitsrechtler-in.de
Essen: Ruhrallee 185, 45136 Essen
(Büropark Ruhrallee, Bus 154 und 155, Haltestelle Hohefuhrstraße)
Tel. 0201-4532 00 40
Mail: fachanwalt@arbeitsrechtler-essen.com
Alles zum Arbeitsrecht: http://www.arbeitsrechtler-in.de
http://www.recht-bw.de
Bredereck & Willkomm
Am Festungsgraben 1 10117 Berlin
Pressekontakt
http://www.recht-bw.de
Bredereck & Willkomm
Am Festungsgraben 1 10117 Berlin
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Alexander Bredereck
29.06.2018 | Alexander Bredereck
Kündigung im Kleinbetrieb: Chancen auf eine Abfindung?
Kündigung im Kleinbetrieb: Chancen auf eine Abfindung?
29.06.2018 | Alexander Bredereck
Eine Arbeitnehmerin will gekündigt werden. Was kann man ihr raten?
Eine Arbeitnehmerin will gekündigt werden. Was kann man ihr raten?
29.06.2018 | Alexander Bredereck
Kündigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses: Chancen auf eine Abfindung?
Kündigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses: Chancen auf eine Abfindung?
29.06.2018 | Alexander Bredereck
Kündigungsschutzklage: Welche Frist gilt? Was, wenn man sie versäumt?
Kündigungsschutzklage: Welche Frist gilt? Was, wenn man sie versäumt?
25.06.2018 | Alexander Bredereck
Haftung eines Low Performers - Der innerbetriebliche Schadensausgleich
Haftung eines Low Performers - Der innerbetriebliche Schadensausgleich
Weitere Artikel in dieser Kategorie
12.11.2025 | ARAG SE
ARAG Recht schnell...
ARAG Recht schnell...
11.11.2025 | Deutsches Psychotherapeuten Netzwerk - DPNW
Freier Zugang zur Psychotherapie muss bleiben - keine neuen Hürden für Hilfesuchende!
Freier Zugang zur Psychotherapie muss bleiben - keine neuen Hürden für Hilfesuchende!
11.11.2025 | MAROKKO ZEITUNG
König Mohammed VI. beschleunigt die Aktualisierung des Autonomieprojekts für die Sahara
König Mohammed VI. beschleunigt die Aktualisierung des Autonomieprojekts für die Sahara
10.11.2025 | Rechtsanwalt Reinhard Scholz
Aktuelle Entwicklungen im Familienrecht
Aktuelle Entwicklungen im Familienrecht
10.11.2025 | Sepsishelden
Bundestags-Petition fordert Nationalen Sepsis-Plan: 30.000 Unterschriften bis 9. Dezember 2025 benötigt
Bundestags-Petition fordert Nationalen Sepsis-Plan: 30.000 Unterschriften bis 9. Dezember 2025 benötigt

