Der offene Immobilienfonds CS Euroreal wird abgewickelt
31.10.2012 / ID: 86060
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/CS-Euroreal.html Die Erlöse der Immobilienverkäufe des offenen Immobilienfonds CS Euroreal sollen an die Anleger ausgeschüttet werden.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart http://www.grprainer.com führen aus: Voraussichtlich bis zum Jahre 2017 soll die Abwicklung des offenen Immobilienfonds CS Euroreal andauern. Innerhalb der nächsten fünf Jahre sollen Immobilien, die sich im Fondsvermögen des CS Euroreal befinden, veräußert werden. Die Schließung des Fonds wurde zunächst im Mai 2010 um ein weiteres Jahr verlängert. Anstatt den Fonds zum 21. Mai 2012, wie zunächst geplant, wieder zu eröffnen, soll das Credit Suisse Asset Management die Entscheidung zur endgültigen Liquidation des Fonds getroffen haben.
Es ist davon auszugehen, dass möglicherweise mit einer langen Wartezeit für die Anleger zu rechnen ist, bis das investierte Kapital zurückgezahlt wird. Es ist weder klar, ob die geplanten Ausschüttungen an die Anleger überhaupt erfolgen, noch wann damit im Einzelnen zu rechnen sein wird. Unter Umständen besteht für Anleger die Gefahr, dass sie die nächsten fünf Jahre auf die anteilige Auszahlung ihrer Investition warten müssen.
Über Jahre hinweg wurden offene Immobilienfonds trotz der offensichtlich bekannten Risiken als sicher und risikofrei angepriesen. In vielen Fällen sollen die Anleger von ihren Bankberatern nicht über die Schließungsmöglichkeiten von offenen Immobilienfonds aufgeklärt worden sein.
Anlegern könnten aufgrund der unzureichenden Aufklärung und Beratung der Banken in einer Vielzahl von Fällen Schadensersatzansprüche gegen die Bank aufgrund Falschberatung zustehen.
Fondsanleger sollten Ihre Fondsbeteiligung rechtlich überprüfen zu lassen. Sollten aufgrund von Investitionen in offene Immobilienfonds Verluste eingebüßt worden sein, wird Anlegern geraten, einen Rechtsanwalt aufzusuchen.
Während der Beratung sollen die Bankberater vielen Anlegern den Fonds als äußerst sichere Anlage des Kapitals mit jederzeitiger Verfügbarkeit beworben haben. In dieser Form der Beratung kann unter Umständen eine schuldhafte Falschberatung gesehen werden. Diese kann möglicherweise zu Schadensersatzansprüchen für die Anleger führen.
Fondsanlegern, die das Gefühl haben, schlecht beraten worden zu sein, wird empfohlen, sich von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen. Etwaige Ansprüche sollten von einem im Kapitalmarktrecht tätigen Rechtsanwalt in Bezug auf den jeweiligen Einzelfall überprüft werden, damit dieser bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen Hilfe leistet.
Da die Ansprüche aus Fondsbeteiligungen grundsätzlich der Verjährung unterliegen, wird Anlegern wird empfohlen, ihre Ansprüche zeitnah überprüfen zu lassen.
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GRP Rainer LLP
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
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