Tonaufzeichnung im Personalgespräch können zur Kündigung führen
16.11.2012 / ID: 88635
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/Arbeitsrecht.html Zu einer nachhaltigen Störung des Vertrauensverhältnisses kann es kommen, wenn Arbeitnehmer heimlich mit ihren Mobiltelefonen Tonaufzeichnungen von Personalgesprächen anfertigen.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart http://www.grprainer.com führen aus. Personalgespräche zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer unterliegen einem besonderen Vertrauensverhältnis, dies hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz entschieden. So soll es auch das LAG Rheinland-Pfalz mit Urteil vom 30.04.2012 (AZ: 5 Sa 687/11) gesehen haben.
Oftmals kann ein arbeitsrechtlicher Streit und eine Kündigung auch im gegenseitigen Einvernehmen abgewickelt werden. Ein im Arbeitsrecht tätiger Rechtsanwalt ist ein Interessenvertreter auch im Zusammenhang mit Abfindungsansprüchen, einem Aufhebungsvertrag oder Abwicklungsvertrag.
Nach Ansicht des Arbeitsgerichts soll es sich bei dem Mitschnitt des Personalgespräches per Mobiltelefon und der anschließenden Drohung, die Aufnahme zu veröffentlichen, um den Ausdruck des Misstrauens gegenüber dem Arbeitgeber handeln. Aufgrund des Misstrauens sei die friedliche Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht weiter möglich und eine außerordentliche, fristlose Kündigung sei dadurch gerechtfertigt. Jedenfalls sei ein Personalgespräch ein vertrauliches Gespräch, bei welchem ein Gesprächspartner den anderen vor eventuellen Aufzeichnungen vorher um Einwilligung bitten müsse.
Das Vorgehen des Arbeitnehmers stelle zudem auch den strafrechtlichen Tatbestand der Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes nach § 201 Abs. 1 Nr. 1 StGB dar.
Geht es im Arbeitsrecht um Kündigungen, sollte vor allem der richtige Rechtsanwalt mit der richtigen Prozessstrategie ausgewählt werden. Im Arbeitsrecht sind Detailwissen, Verhandlungsgeschick sowie Durchsetzungsvermögen gefragt, um die Interessen kompetent und konsequent vor dem Arbeitsgericht vertreten zu können.
Ein versierter Rechtsanwalt unterstützt Sie neben der Interessenvertretung bei einer Kündigung auch bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen, sowie den Themen Urlaub, Gehalt, Gratifikation, Arbeitnehmerzeugnis (Beurteilung), Betriebsübergang, Arbeitnehmerüberlassung, flexible Arbeitszeitmodelle, Betriebsverfassungsrecht und Tarifvertragsrecht.
Nach Zugang der schriftlichen Kündigung habe Sie nur noch drei Wochen Zeit, eine Kündigungsschutzklage gegen die Kündigung einzureichen. Bei einer Kündigung sollten Sie unverzüglich anwaltlichen Rat einholen, gerade im Hinblick auf die kurzen Verjährungsfristen im Arbeitsrecht.
http://www.grprainer.com/Arbeitsrecht.html
http://www.grprainer.com
GRP Rainer LLP
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
Pressekontakt
http://www.grprainer.com
GRP Rainer LLP
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Michael Rainer
14.10.2020 | Michael Rainer
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
07.10.2020 | Michael Rainer
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
06.10.2020 | Michael Rainer
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
01.10.2020 | Michael Rainer
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
30.09.2020 | Michael Rainer
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
Weitere Artikel in dieser Kategorie
13.07.2026 | Neue Rheinische Zeitung
Noosha Aubel und Potsdam: Der Vertrauensvorschuss ist verspielt
Noosha Aubel und Potsdam: Der Vertrauensvorschuss ist verspielt
13.07.2026 | Schmelz Rechtsanwälte OG
VfGH stärkt Gleichheitsgrundsatz: Raserfahrzeuge dürfen nicht nur bei Alleineigentum beschlagnahmt werden
VfGH stärkt Gleichheitsgrundsatz: Raserfahrzeuge dürfen nicht nur bei Alleineigentum beschlagnahmt werden
10.07.2026 | KSR Rechtsanwaltskanzlei
Erbrecht: Ausland, Erbe, Anwaltskanzlei KSR - Erbauseinandersetzung - Unternehmensnachfolge
Erbrecht: Ausland, Erbe, Anwaltskanzlei KSR - Erbauseinandersetzung - Unternehmensnachfolge
09.07.2026 | Bund-Verlag GmbH
Die Shortlist für Deutschen Personalräte-Preis 2026 steht
Die Shortlist für Deutschen Personalräte-Preis 2026 steht
08.07.2026 | Yoga Vidya
Ein Om im Bundestag: Yogapremiere im Ausschusssaal des Paul-Löbe-Hauses
Ein Om im Bundestag: Yogapremiere im Ausschusssaal des Paul-Löbe-Hauses

