Rechtsbehelfsbelehrung - Bald gesetzlich vorgeschrieben?
20.11.2012 / ID: 89029
Politik, Recht & Gesellschaft
Rechtsbehelf - was ist das?
Ein Rechtsbehelf ist jede rechtlich anerkannte Möglichkeit, gegen eine Entscheidung oder einen nachteiligen Rechtszustand mit dem Ziel der Aufhebung oder Abänderung vorzugehen.
Wozu eine Belehrung?
Geplant ist, dass künftig jede anfechtbare gerichtliche Entscheidung eine Belehrung über den statthaften Rechtsbehelf enthalten soll. Außerdem muss nach dem Entwurf über das Gericht, bei dem der Rechtsbehelf einzulegen ist, über den Sitz des Gerichts und über die einzuhaltende Form und Frist belehrt werden. Dadurch sollen zum einen die Bürger in die Lage versetzt werden, sich innerhalb der verschiedenen Instanzen zu orientieren, und zum anderen unzulässige (z.B. verspätete) Rechtsbehelfe vermieden werden. Eine Ausnahme gilt für Verfahren mit Anwaltszwang (wie z.B. die Verfahren vor den Land- und Oberlandesgerichten): Weil hier der Rechtsanwalt seinen Mandanten darüber beraten kann, welches Rechtsmittel statthaft ist, muss keine Belehrung durch das Gericht erfolgen.
Wiedereinsetzungsantrag
Verstößt das Gericht gegen die Pflicht zur Rechtsbehelfsbelehrung, wirkt sich das nach dem Gesetzesentwurf auch im Rahmen eines so genannten Wiedereinsetzungsantrags aus. Den kann eine Partei immer dann stellen, wenn sie unverschuldet versäumt hat, ein Rechtsmittel rechtzeitig einzulegen. Hier sieht der Entwurf vor, dass bei einer unterbliebenen oder fehlerhaften Rechtsbehelfsbelehrung vermutet wird, dass die Partei die Verspätung nicht verschuldet hat.
Download des Textes:
http://www.arag.de/rund-ums-recht/rechtstipps-und-urteile/sonstige
Aktuelle Meldungen finden Sie auch bei Twitter: http://www.twitter.com/ARAG
http://www.ARAG.de
ARAG SE
ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf
Pressekontakt
http://www.ARAG.de
redaktion neunundzwanzig
Lindenstraße 14 50676 Köln
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Thomas Heidorn
29.07.2014 | Thomas Heidorn
Reisepreisminderung - Beschwerden richtig anbringen
Reisepreisminderung - Beschwerden richtig anbringen
24.07.2014 | Thomas Heidorn
Alles zur Abmahnung im Arbeitsrecht
Alles zur Abmahnung im Arbeitsrecht
21.07.2014 | Thomas Heidorn
Sukzessivadoption - Bundesrat macht den Weg frei
Sukzessivadoption - Bundesrat macht den Weg frei
14.07.2014 | Thomas Heidorn
Mit dem Haustier in den Ferienflieger
Mit dem Haustier in den Ferienflieger
07.07.2014 | Thomas Heidorn
MUT GEHÖRT DAZU!
MUT GEHÖRT DAZU!
Weitere Artikel in dieser Kategorie
12.11.2025 | Sperbys Musikplantage
CDU Neukölln geht als stärkste Kraft in die Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zur BVV
CDU Neukölln geht als stärkste Kraft in die Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zur BVV
12.11.2025 | ARAG SE
ARAG Recht schnell...
ARAG Recht schnell...
11.11.2025 | Deutsches Psychotherapeuten Netzwerk - DPNW
Freier Zugang zur Psychotherapie muss bleiben - keine neuen Hürden für Hilfesuchende!
Freier Zugang zur Psychotherapie muss bleiben - keine neuen Hürden für Hilfesuchende!
11.11.2025 | MAROKKO ZEITUNG
König Mohammed VI. beschleunigt die Aktualisierung des Autonomieprojekts für die Sahara
König Mohammed VI. beschleunigt die Aktualisierung des Autonomieprojekts für die Sahara
10.11.2025 | Rechtsanwalt Reinhard Scholz
Aktuelle Entwicklungen im Familienrecht
Aktuelle Entwicklungen im Familienrecht

