Pressemitteilung von Frank Joost

Doppelsteuerabkommen Schweiz - Konto in der Schweiz?


22.11.2012 / ID: 89722
Politik, Recht & Gesellschaft

Da hat man nun als Kapitalanleger aus Deutschland ein Konto, Wertanlagen und Depots bei einer Schweizer Bank (http://www.capital-reserve.de/schweizer-banken) und glaubte, sein Vermögen mit stabiler Gewinnprognose gesichert zu haben. Doch die Bundesregierung hat solchen deutschen Anlegern durch ein neues bilaterales Abkommen einen Strich durch die Rechnung gemacht. Jetzt drohen vielen Anlegern aus Deutschland saftige Steuernachzahlungen im Rahmen der Regularisierung - oder sogar freiwillig getätigte Selbstanzeigen, falls man seine Kapitalgewinne nicht in vollem Umfang oder zeitnah genug an die deutschen Behörden gemeldet hatte. Um nicht als Steuersünder dazustehen, ist eine fachkundige Beratung bei Capital Reserve unumgänglich.

Wenn Ihnen als deutschem Kunden Ihre Schweizer Bank das Konto gekündigt (http://www.nachrichten.net/details/135576/Konto_Schweiz_Regularisierung_und_Doppelbesteuerungsabkommen.html) hat, ist Holland in Not. Capital Reserve berät und unterstützt deutschen Anleger, die Probleme mit ihren Schweizer Konten haben. Ihr Wohnsitz ist dabei nebensächlich. Auch wenn Sie derzeit in Spanien, Frankreich oder Italien ihren Erstwohnsitz haben, unterstützt Capital Reserve Sie bei der fristgerechten Saldierung Ihrer Konten. Sie sind nicht zur Regularisierung gezwungen, sondern können problemlos Ihr angelegtes Vermögen aus der Schweiz in ein anderes Land oder auf eine andere Bank transferieren. Somit entgehen Sie der freiwilligen Selbstanzeige und einer Nachversteuerung bzw. "anonymen Abgeltung" im Volumen bis zu 41 Prozent des Vermögenswertes.

Das neue Abkommen zur "Regulation Schweiz Deutschland" zwingt Sie allerdings, die Kontenauflösung und Depotkündigung bis spätestens zum 31. Dezember abzuschließen. Mit einem rechtzeitig eintreffenden Saldierungsauftrag, der den Verkauf von Wertpapieren, den Titeltransfer und die Kontenauflösung ermöglicht, wird auch ein Vergütungsauftrag notwendig, durch den das bisher festgelegte Geld an eine andere Stelle transferiert werden kann. Bare Auszahlung seiner Vermögenswerte kann man leider nicht erwarten.

Auch österreichische Kunden können sich hier informieren (http://www.capital-reserve.at).

Zukünftig wird kein Kapitalanleger mit Hilfe einer Bank in der Schweiz Deutschland um Steuern bringen können - aber Capital Reserve kann Ihnen im Rahmen einer Beratung andere Anlagemöglichkeiten benennen, die für Sie besonders günstig sind. Im Übrigen gehen wir davon aus, dass es den meisten Anlegern nicht um Steuerbetrug ging, sondern um die Sicherung und Mehrung von Vermögenswerten. Die Regularisierung oder nachträgliche Besteuerung angelegter Vermögenswerte betrifft zukünftig alle, die ihre Konten in der Schweiz behalten möchten. Wahlweise legt man freiwillig alle Daten offen und ermächtigt die deutschen Behörden automatisch zur Versteuerung, oder man verzichtet auf die Meldung und unterliegt dann einer pauschalen Besteuerung durch eine Einmalzahlung. Eine feste Berechnungsformel ermittelt für diesen Fall, wie hoch Sie zur Kasse gebeten werden. Welche der drei Möglichkeiten für Sie die beste ist, können Sie in einem vertraulichen Gespräch mit den Fachleuten bei Capital Reserve abklären.
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http://www.capital-reserve.de/
Capital Reserve - Intermediate Consulting Company
Meierhofstrasse 85 9495 Triesen

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