Pressemitteilung von Michael Rainer

Mehrfache Abmahnungen an den Verletzer eines Schutzrechtes möglich


26.11.2012 / ID: 90163
Politik, Recht & Gesellschaft

http://www.grprainer.com/Gewerblicher-Rechtsschutz.html Obwohl für die Ahndung einer Verletzung eines Urheberrechts grundsätzlich eine einzelne Abmahnung ausreichend ist, kann es dennoch in einzelnen Fällen zu mehrfachen Abmahnungen kommen.

GRP Rainer Rechtsanwälte, Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart http://www.grprainer.com erläutern: Durch die steigende Verbreitung von "Produktpiraterie", steigt zunehmend auch die Verletzung von Urheberrechten. Mit dieser steigenden Verletzung von Urheberrechten gewinnt das Interesse am Schutz des geistigen Eigentums somit immer mehr an Bedeutung. Eine Möglichkeit das geistige Eigentum zu schützen, ist neben zahlreichen weiteren Schutzmöglichkeiten, die Abmahnung. Mit neuer Rechtsprechung sollen nun auch mehrfache Abmahnungen an einen Verletzer eines Schutzrechtes möglich sein. Diese müssen allein erforderlich und berechtigt sein. Selbst die Kosten einer solchen erneuten Abmahnung sollen unter Umständen vom Schuldner zu erstatten sein, wenn dieser bereits von einem Dritten abgemahnt wurde und der Gläubiger keine Kenntnis von einer solchen vorherigen Abmahnung hatte.

Ein im Wettbewerbs- und Urheberrecht tätiger Rechtsanwalt hilft Ihnen beim Vorliegen von Verstößen gegen Ihre Marke bei der Gestaltung individueller Abmahnungen und Unterlassungserklärungen.

Auch wenn Ihnen gegenüber eine Abmahnung wegen eines Verstoßes gegen Urheberrechte erfolgt ist, kann ein kompetenter Rechtsanwalt prüfen, ob tatsächlich ein Verstoß gegen das Urheberrecht vorliegt. Bei Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht sollten Schuldner schnell reagieren, da effektives Handeln nur dann möglich ist, wenn das gegen das Wettbewerbsverbot verstoßende Verhalten umgehend abgestellt wird.

Ein im Markenrecht tätiger Rechtsanwalt kann Sie hinsichtlich noch ungeschützter Marken bei der Markenrecherche und der Markenanmeldung bei den zuständigen Stellen, sowie bei der Ausrichtung von Marketing- und Werbestrategien oder der Erstellung und dem Abschluss von Lizenzverträgen unterstützen.

Bei einer eventuell vorliegenden Verletzung eines Urheberrechts, ist es wichtig zu klären, wer eigentlich Urheber eines Werkes ist. Es existiert kein öffentliches Register im Urheberrecht, nach dem die Urheberschaft eines Werkes deutlich zu erkennen wäre. Damit ist im Falle einer möglichen Verletzung von Urheberrechten in jedem Fall eine sorgfältige Nachforschung durch einen im Urheberrecht tätigen Rechtsanwalt erforderlich.

Lassen Sie sich daher von einem im Urheberrecht tätigen Rechtsanwalt beraten, um auch Ihr Interesse am Schutz Ihres geistigen Eigentums abzusichern.

http://www.grprainer.com/Gewerblicher-Rechtsschutz.html
Rechtsanwalt Anwalt Rechtsanwälte Anwälte

http://www.grprainer.com
GRP Rainer LLP
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln

Pressekontakt
http://www.grprainer.com
GRP Rainer LLP
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln


Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.

Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

Weitere Artikel von Michael Rainer
Weitere Artikel in dieser Kategorie
12.11.2025 | ARAG SE
ARAG Recht schnell...
11.11.2025 | Deutsches Psychotherapeuten Netzwerk - DPNW
Freier Zugang zur Psychotherapie muss bleiben - keine neuen Hürden für Hilfesuchende!
10.11.2025 | Rechtsanwalt Reinhard Scholz
Aktuelle Entwicklungen im Familienrecht
S-IMG
Über Newsfenster.de
seit: Januar 2011
PM (Pressemitteilung) heute: 1
PM gesamt: 432.118
PM aufgerufen: 74.100.436