Unwirksame Kostenvereinbarungen in Lebensversicherungsverträgen
20.12.2012 / ID: 94403
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/Versicherungsrecht.html Kostenvereinbarungen in Lebensversicherungsverträgen waren in letzter Zeit häufiger Gegenstand neuer Entscheidungen des Bundesgerichtshofes (BGH). Dabei wurden zahlreiche Kostenvereinbarungen in Lebensversicherungsverträgen vom BGH für unwirksam erklärt.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt http://www.grprainer.com führen aus: Gegenstand zahlreicher neuer Urteile des BGH waren in letzter Zeit Fragen der Wirksamkeit von Kostenvereinbarungen in Lebensversicherungsverträgen. Dabei hat der BGH in vielen Fällen die Unwirksamkeit solcher Kostenvereinbarungen in Lebensversicherungsverträgen gerügt. Mit seinem jüngsten Urteil (Az.: IV ZR 202/10) hat der BGH seine bisherige Rechtsprechung fortgeführt und eine klare Stellung hinsichtlich der Abrechnungsmethoden von Lebensversicherern eingenommen. Durch das Urteil des BGH sollen die Rechte der Versicherungsnehmer bei vorzeitiger Kündigung weiter gestärkt worden sein. Für die Versicherungsnehmer soll mit dem Urteil vom 17.07.2012 mehr Rechtssicherheit geschaffen worden sein.
Neben der Unwirksamkeit von Kostenvereinbarungen in Lebensversicherungsverträgen sollen auch Klauseln bezüglich der Kostenverteilung in vielen Versicherungs- und Rentenversicherungsverträgen für unwirksam erklärt worden sein.
Lebensversicherungen werden von den Versicherungsnehmern häufig als Kapitalanlage genutzt, sodass nur ein geringer Prozentsatz der Versicherungsnehmer die Lebensversicherung bis zur Beendigung der Laufzeit behält. Durch die Unwirksamkeit zahlreicher Kostenvereinbarungen in den Lebensversicherungsverträgen, dürften Versicherungsnehmer bei vorzeitiger Kündigung des Versicherungsvertrages in Zukunft nicht mehr nur geringe Beträge ausgezahlt bekommen. Die Versicherungen berechneten bisher noch Abschlusskosten mit den bis dahin eingezahlten Versicherungsbeiträgen, weshalb schlussendlich nur geringe Beträge für die Versicherungsnehmer übrig blieben. Dies soll sich durch die neue Rechtsprechung des BGH geändert haben.
Die vom BGH gerügten Vereinbarungen sind mit sofortiger Wirkung unwirksam, sodass die neue Rechtsprechung des BGH sich auch auf bereits bestehende Verträge auswirken könnte. Damit könnten Versicherungsnehmer bei vorzeitiger Kündigung des Versicherungsvertrages in Zukunft höhere Auszahlungsbeträge ausgezahlt bekommen. Dies könnte unter Umständen auch für Fälle gelten, bei denen es bereits zu einer Auszahlung der Lebensversicherung gekommen ist.
Ein im Versicherungsrecht tätiger Rechtsanwalt prüft umfassend und für den Einzelfall, ob ein Versicherungsvertrag unter Umständen von der neuen Rechtsprechung des BGH umfasst ist und kann eventuell Ansprüche des Versicherungsnehmers gegen die Versicherungsgesellschaft durchsetzten.
Versicherungsnehmern ist es daher anzuraten, sich qualifizierten Rechtsrat bei einem im Versicherungsrecht tätigen Rechtsanwalt zu holen.
http://www.grprainer.com/Versicherungsrecht.html
http://www.grprainer.com
GRP Rainer LLP
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
Pressekontakt
http://www.grprainer.com
GRP Rainer LLP
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Michael Rainer
14.10.2020 | Michael Rainer
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
07.10.2020 | Michael Rainer
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
06.10.2020 | Michael Rainer
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
01.10.2020 | Michael Rainer
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
30.09.2020 | Michael Rainer
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
Weitere Artikel in dieser Kategorie
12.11.2025 | Sperbys Musikplantage
CDU Neukölln geht als stärkste Kraft in die Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zur BVV
CDU Neukölln geht als stärkste Kraft in die Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zur BVV
12.11.2025 | ARAG SE
ARAG Recht schnell...
ARAG Recht schnell...
11.11.2025 | Deutsches Psychotherapeuten Netzwerk - DPNW
Freier Zugang zur Psychotherapie muss bleiben - keine neuen Hürden für Hilfesuchende!
Freier Zugang zur Psychotherapie muss bleiben - keine neuen Hürden für Hilfesuchende!
11.11.2025 | MAROKKO ZEITUNG
König Mohammed VI. beschleunigt die Aktualisierung des Autonomieprojekts für die Sahara
König Mohammed VI. beschleunigt die Aktualisierung des Autonomieprojekts für die Sahara
10.11.2025 | Rechtsanwalt Reinhard Scholz
Aktuelle Entwicklungen im Familienrecht
Aktuelle Entwicklungen im Familienrecht

