Stärkere Kontrolle von Bankberatern für größeren Schutz der Anleger
07.01.2013 / ID: 95441
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/Bank-und-Kapitalmarkrecht.html Die Einführung des neuen § 34d Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) soll für einen höheren Schutz von Verbrauchern vor der Falschberatung bei einer Anlage sorgen und die Kontrolle von Bankberatern verschärfen.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen und Nürnberg http://www.grprainer.com führen aus: Die neue Regelung ist am 01.11.2012 in Kraft getreten. Nach § 34d WpHG müssen Wertpapierdienstleistungsunternehmen nun Gewähr dafür bieten, dass sie in bestimmten Unternehmensbereichen nur ausreichend qualifiziertes Personal einsetzen. Hierzu zählt auch der Bereich der Anlageberatung. Zudem müssen die Bankberater und weitere aufsichtsrelevante Informationen, wie die Beschwerdezahl, bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) angezeigt werden. Eine Weiterleitung von Kundenbeschwerden an die BaFin soll innerhalb von sechs Wochen erfolgen.
So sollen in Zukunft fachspezifische, aber auch soziale Kompetenzen wie die Zuverlässigkeit der Bankberater geprüft werden, so dass nur ausreichend qualifiziertes Personal eingesetzt wird. Die Anzeige der einzelnen Mitarbeiter und der aufsichtsrelevanten Informationen wird bei der BaFin organisatorisch dadurch umgesetzt, dass diese in einer von der BaFin geführten Datenbank registriert werden. So soll den Finanzinstituten insbesondere aufgezeigt werden, welche hohe Bedeutung der Auswahl ihrer Mitarbeiter zukomme und welche hohe Verantwortung sie dabei zu tragen hätten, heißt es. Durch eine sorgfältigere Auswahl der Mitarbeiter erhöhe sich dann auch der Schutz der Anleger vor einer Falschberatung.
Der Kontrollauftrag der BaFin führe auch dazu, dass diese Verstößen gegen die Anlegerschutzvorschriften mit aufsichtsrechtlichen Maßnahmen begegnen könne. Als mögliche Maßnahmen kommen bei Verstößen Verwarnungen, ein Bußgeldverfahren sowie im schlimmsten Fall auch befristete Beschäftigungsuntersagungen für bestimmte Mitarbeiter eines Institutes in Betracht.
Nachdem in der Vergangenheit aufgrund vermehrter Fehlberatungen ein starker Vertrauensverlust in die Finanzinstitute seitens der Anleger entstanden ist, zielt die neue Vorschrift nun darauf ab, dieses Vertrauen wieder herzustellen.
Sollten Sie selbst auch Opfer einer solchen Falschberatung geworden sein und nicht ausreichend über die Risiken Ihrer Anlage aufgeklärt worden sein, sollten Sie nicht damit zögern, einen im Kapitalmarktrecht erfahrenen Rechtsanwalt heranzuziehen. Ein solcher kann für Sie herausfinden, ob und gegen wen Ihnen möglicherweise Schadenersatzansprüche zustehen und ob es so Möglichkeiten für Sie gibt, ihr Geld doch noch zu retten.
http://www.grprainer.com/Bank-und-Kapitalmarkrecht.html
http://www.grprainer.com
GRP Rainer LLP
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
Pressekontakt
http://www.grprainer.com
GRP Rainer LLP
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Michael Rainer
14.10.2020 | Michael Rainer
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
07.10.2020 | Michael Rainer
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
06.10.2020 | Michael Rainer
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
01.10.2020 | Michael Rainer
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
30.09.2020 | Michael Rainer
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
Weitere Artikel in dieser Kategorie
12.11.2025 | Sperbys Musikplantage
CDU Neukölln geht als stärkste Kraft in die Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zur BVV
CDU Neukölln geht als stärkste Kraft in die Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zur BVV
12.11.2025 | ARAG SE
ARAG Recht schnell...
ARAG Recht schnell...
11.11.2025 | Deutsches Psychotherapeuten Netzwerk - DPNW
Freier Zugang zur Psychotherapie muss bleiben - keine neuen Hürden für Hilfesuchende!
Freier Zugang zur Psychotherapie muss bleiben - keine neuen Hürden für Hilfesuchende!
11.11.2025 | MAROKKO ZEITUNG
König Mohammed VI. beschleunigt die Aktualisierung des Autonomieprojekts für die Sahara
König Mohammed VI. beschleunigt die Aktualisierung des Autonomieprojekts für die Sahara
10.11.2025 | Rechtsanwalt Reinhard Scholz
Aktuelle Entwicklungen im Familienrecht
Aktuelle Entwicklungen im Familienrecht

