Rechtsprechungsänderung zur Aufrechnung im Insolvenzverfahren
22.01.2013 / ID: 97712
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/Insolvenzrecht.html Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit dem Urteil vom 25.07.2012 (Az.: VII R 29/11) seine Rechtsprechung zur Aufrechnung im Insolvenzverfahren geändert.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Essen, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen und Nürnberg http://www.grprainer.com führen aus: Der BFH führte in seiner Entscheidungsbegründung aus, dass vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens bereits der Berichtigungstatbestand eingetreten sein müsse. Nur dann bestünden nach Ansicht der Karlsruher Richter keine Bedenken hinsichtlich einer Aufrechnung im Insolvenzverfahren. Sollten darüber hinaus die Forderung und die Gegenforderung im selben Zeitraum der Besteuerung entstanden sein, seien zudem Aufrechnungsverbote der Insolvenzordnung (InsO) nicht zu berücksichtigen (Az. VII R 44/10).
Sollten Steuerpflichtige in die Insolvenz geraten, habe das Finanzamt die Möglichkeit, ausstehende Umsatzsteuerforderungen aus der Zeit vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens geltend zu machen. Dies sei jedoch nur möglich, wenn das Finanzamt seine Forderungen gegen Zahlungsansprüche des betroffenen Unternehmens aufrechnen könne. Zwar sieht die die Insolvenzordnung eine grundsätzliche Möglichkeit der Aufrechnung vor, unter Umständen könnten aber auch Aufrechnungsverbote der Insolvenzordnung einschlägig sein. So wird dort unter anderem normiert, dass ein Aufrechnungsverbot insoweit bestehe, sofern die Verbindlichkeit des Insolvenzgläubigers gegenüber dem Schuldner erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden sei.
Nach der alten Rechtsprechung des BFH war dieses Aufrechnungsverbot nicht anwendbar, wenn der Anspruch des Steuerpflichtigen in steuerrechtlicher Hinsicht erst im Laufe des Insolvenzverfahrens entstanden war. Der Ausgleich müsse jedoch von einer vor Verfahrenseröffnung erfolgten Steuerfestsetzung stammen. Durch das jüngste Urteil des BFH hat dieser seine frühere Rechtsprechung nunmehr anscheinend aufgegeben.
Aufgrund des Umfangs und Komplexität der rechtlichen Regelungen sollten Betroffene einen im Insolvenzrecht versierten Rechtsanwalt aufsuchen. Ein Rechtsanwalt kann im Falle einer Insolvenz Unternehmen und Unternehmer, Gesellschafter, Geschäftsführer und Gläubiger im Bereich der nicht-verwaltenden Insolvenz beraten.
Zudem besteht bei drohender Insolvenz die Möglichkeit, für Unternehmer im Rahmen einer Restrukturierungs- und insolvenznahen Beratung, die die Abwendung der Krisensituation zum Ziel hat, Lösungen zu entwickeln. Auch die Durchführung von Insolvenzanfechtungen, Gläubigeranfechtungen und Verwalterhaftungen sollten nicht ohne vorherige Rechtsberatung erfolgen.
http://www.grprainer.com/Insolvenzrecht.html
http://www.grprainer.com
GRP Rainer LLP
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
Pressekontakt
http://www.grprainer.com
GRP Rainer LLP
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Michael Rainer
14.10.2020 | Michael Rainer
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
07.10.2020 | Michael Rainer
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
06.10.2020 | Michael Rainer
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
01.10.2020 | Michael Rainer
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
30.09.2020 | Michael Rainer
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
Weitere Artikel in dieser Kategorie
12.11.2025 | Sperbys Musikplantage
CDU Neukölln geht als stärkste Kraft in die Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zur BVV
CDU Neukölln geht als stärkste Kraft in die Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zur BVV
12.11.2025 | ARAG SE
ARAG Recht schnell...
ARAG Recht schnell...
11.11.2025 | Deutsches Psychotherapeuten Netzwerk - DPNW
Freier Zugang zur Psychotherapie muss bleiben - keine neuen Hürden für Hilfesuchende!
Freier Zugang zur Psychotherapie muss bleiben - keine neuen Hürden für Hilfesuchende!
11.11.2025 | MAROKKO ZEITUNG
König Mohammed VI. beschleunigt die Aktualisierung des Autonomieprojekts für die Sahara
König Mohammed VI. beschleunigt die Aktualisierung des Autonomieprojekts für die Sahara
10.11.2025 | Rechtsanwalt Reinhard Scholz
Aktuelle Entwicklungen im Familienrecht
Aktuelle Entwicklungen im Familienrecht

