DRV verweigert BSC 1899 Offenbach den Rugby-Liga-Aufstieg
27.08.2018
Sport & Events
Der Rugby-Mannschaft des Traditionsvereins BSC 1899 Offenbach wird seitens des Deutschen Rugby Verbands (DRV) der Aufstieg in die zweite Liga zur Spielsaison 2018/2019 verwehrt. Die Offenbacher Rugger hatten sich für den Aufstieg durch die erbrachte sportliche Leistung qualifiziert und wurden von der dritten Liga für den Liga-Aufstieg nominiert. Eine Begründung des DRV für den negativen Bescheid trotz erfüllter Aufstiegsvoraussetzungen liegt nicht vor. Nachdem der DRV keine Kommunikationsbereitschaft zeigt, wird der Rechtsanwalt des BSC jetzt Zivilklage mit Schadensersatzforderung gegen den Verband einreichen.
Unsportliche Vorgehensweise des Verbands
In der Saison 2017/2018 hat der Hessische Rugby Verband (HRV) den BSC Offenbach zunächst nicht zur dritten Liga zugelassen. Da die dritte Liga mit dem Liga-Eintritt der Offenbacher Rugger einverstanden war, ist die Mannschaft nach Einspruch und Einlegen von Rechtsmitteln dennoch in der Liga gestartet.
Aufgrund ihrer hervorragenden sportlichen Leistung in der dritten Liga Süd-West ist die Rugby-Mannschaft des BSC Offenbach als Zweitplatzierter der Saison 2017/2018 hervorgegangen. Da der Verein der erstplatzierten Mannschaft der dritten Rugby-Liga bereits ein Team in der zweiten Liga hat, sehen es die Richtlinien vor, dass der Zweitplatzierte aufsteigt. So wurde der BSC Offenbach ordnungsgemäß als Aufsteiger für die zweite Liga nominiert. Da ein weiterer Teilnehmer an der Aufstiegsrunde nicht existiert, steigt der Antragsteller direkt in die zweite Bundesliga auf.
Obwohl die dritte Liga, die aus den Verbänden von Hessen, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und dem Saarland besteht, maßgeblich für die Nominierung ist, forderte die zweite Liga nicht nachvollziehbarer Weise die Zustimmung des Hessischen Rugby Verbandes (HRV) ein. Trotz erbrachter sportlicher Leistung und Regelkonformität des BSC verweigerte die zweite Liga mit Verweis auf den HRV den Liga-Aufstieg. Zur Klärung des Sachverhalts wurde das Sportgericht des DRV angerufen.
Der Liga-Ausschuss der zweiten Bundesliga hat den BSC 1899 nicht für den Spielbetrieb in der Saison 2018/2019 der zweiten Liga zugelassen. In Folge wurde der DRV am 9. Juli 2018 aufgefordert, die Meldung des BSC Offenbach für die zweite Bundesliga 2018/2019 durchzuführen, da laut Bundesliga-Ausschuss die Meldung für die Liga-Teilnahme des BSC 1899 ausstehe. Seit der Konsultierung des DRV hat sich das zuständige Sportgericht mehr als sechs Wochen Zeit gelassen mit einem, dem Anwalt des BSC rein mündlich zugetragenen Urteil.
Nur wenige Tage vor Saisonstart verweigert nun das Sportgericht des DRV der sportlich erfolgreichen ersten Mannschaft des BSC den Aufstieg. Der negative Bescheid erging ohne jegliche Begründung oder ein schriftliches Urteil. Auch lässt das Vorgehen des HRV und des DRV Sportgerichts jegliche formell rechtliche Konformität vermissen. So wurden von beiden weder notwendige Fristen eingehalten, noch erging je ein schriftliches Urteil. Zudem war das Sportgericht nachweislich nicht mit den erforderlichen drei Mitgliedern besetzt.
Da aufgrund der Regelkonformität des Antrags für die zweite Liga in keiner Weise mit einer derart kurzfristigen Verweigerung zu rechnen war, hat der BSC in der Zwischenzeit für die anstehende Zweit-Liga-Saison Verträge mit Nationalspielern geschlossen. Damit fallen seitens des BSC jetzt erhebliche Schadenersatzforderungen gegen den Hessischen Rugby Verband an.
Der BSC Vorstand und die Sponsoren des Vereins drücken ihre Enttäuschung aus. So sagt Peter Schäfer, zweiter Vorsitzender des BSC Rugby: "Der ganze Vorgang lässt jegliche Rechtsgrundlage vermissen und ist eines Sportverbandes nicht würdig. Es scheint, als ob hier nicht die Förderung und Verbreitung des Rugby-Sports im Verbandsmittelpunkt stehen, sondern individuelle Interessen verfolgt würden. Vielleicht sehen manche Leute im HRV durch den schnellen sportlichen Erfolg des BSC eine unliebsame Konkurrenz erwachsen".
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