HRS und A&O erzielen in der Darstellung der Berliner Bettensteuer keine Einigung
10.02.2014 / ID: 156533
Tourismus & Reisen
10. Februar 2014 - Die Berliner Hostel- und Budget-Hotelkette A&O bestand in der Darstellung der Berliner Bettensteuer darauf, den Reisegrund bei Buchung abzufragen, um nicht pauschal alle Buchenden mit der seit 1. Januar 2014 in Berlin geltenden Bettensteuer zu belasten. Das Gesetz sieht eine Bettensteuer von fünf Prozent für alle Übernachtungen vor, die keinen Nachweis eines pädagogisch oder beruflich bedingten Aufenthaltes erbringen können.
Oliver Winter, CEO von A&O Hotels and Hostels, erklärt: "Viele unserer Gäste sind Geschäftsreisende, Schüler oder Studenten, die problemlos vor Ort den Nachweis zur Befreiung erbringen können. Unser Ansinnen ist es, tagtäglich den bestmöglichen Übernachtungspreis darstellen zu können. Daher möchten wir nicht pauschal die Gäste mit einer Steuer belasten, die womöglich gar nicht fällig wird. Wir haben HRS angeboten, die Überprüfung vor Ort vorzunehmen und im Fall der Steuerpflicht nachzubelasten. Alternativ hätte auch HRS eine Abfrage programmieren können. Wir vermuten hier, dass das Portal den pauschalen Weg wählt, um pauschal 5% mehr Kommission zu erlösen. Das haben wir entschieden verweigert."
HRS hat jetzt die Deaktivierung der Berliner Betriebe der Kette angekündigt. Dieses Vorgehen eines marktbeherrschenden Vermittlers wird A&O nun juristisch überprüfen lassen.
Für weitere Informationen steht Geschäftsführer Oliver Winter (oliver.winter@aohostels.com) direkt zur Verfügung.
http://www.aohostels.com
A&O HOTELS and HOSTELS Holding AG
Köpenicker Str. 126 10179 Berlin
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