Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze - Reiserecht
07.10.2014 / ID: 176730
Tourismus & Reisen
Ein Reiseveranstalter darf auf der Reisebestätigung anstelle der exakten Abflug- und Rückflugzeiten auch vermerken "Flugzeiten stehen noch nicht fest". Dies geht laut D.A.S. aus einem Urteil des Bundesgerichtshofes hervor. Sind bei Abschluss des Reisevertrages nur die Tage der Hin- und Rückreise vereinbart worden, muss der Veranstalter zu den Flugzeiten keine weiteren Angaben machen.
BGH, Az. X ZR 1/14
Hintergrundinformation:
Wer eine Pauschalreise bucht, möchte in der Regel rechtzeitig wissen, wann er sich auf dem Flugplatz einzufinden hat. Meist finden sich genaue Angaben zu den Abflugzeiten auf der Reisebestätigung des Veranstalters. Dieser ist gesetzlich verpflichtet, dem Kunden Informationen über den Inhalt des Reisevertrages zu geben. Wie weit diese Informationspflicht geht, ist jedoch durchaus umstritten. Der Fall: Ein Reiseveranstalter hatte auf seinen Reisebestätigungen keine genauen Flugzeiten angegeben, sondern nur darauf hingewiesen, dass die Zeiten für Hin- und Rückflug noch nicht bekannt seien. Ein Verbraucherverband klagte gegen diese Praxis. Die Verbraucherschützer waren der Ansicht, dass der Reiseveranstalter seinen gesetzlichen Informationspflichten nicht genüge. Das Urteil: Der Bundesgerichtshof wies nach Mitteilung der D.A.S. Rechtsschutzversicherung die Klage ab. Zwar besage die BGB-Informationspflichten-Verordnung, dass Reisende über den Inhalt eines abgeschlossenen Reisevertrages informiert werden müssten. Es sei jedoch nicht gesetzlich geregelt, was denn in einem solchen Vertrag alles enthalten sein müsse. Der Reiseveranstalter könne im Reisevertrag bereits genaue Hin- und Rückflugzeiten festlegen - oder dies sein lassen. Entscheide er sich für letzteres, müsse er auch in der Reisebestätigung dazu keine Angaben machen und könne die Mitteilung der exakten Flugzeiten auf später verschieben. Die Angabe der vereinbarten Reisetage in Verbindung mit dem Hinweis "genaue Flugzeiten noch unbekannt" sei also völlig ausreichend, solange auch der Reisevertrag selbst nichts weiter enthalte.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 16.9.2014, Az. X ZR 1/14
Diese und weitere Verbraucherthemen finden Sie unter http://www.ergo.com/verbraucher. Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter http://www.das.de/rechtsportal.
Folgen Sie der D.A.S. auf Facebook, Twitter und YouTube. Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.
Bitte geben Sie bei Verwendung des bereitgestellten Textmaterials die "D.A.S. Rechtsschutzversicherung" als Quelle an.
Bei Veröffentlichung freuen wir uns über Ihr kurzes Signal oder einen Beleg - vielen Dank!
D.A.S. Rechtsschutz Rechtsschutzversicherung Verbraucher BGH Reiserecht Reisebestätigung Flugzeiten Reisevertrag Hinreise Rückreise Pauschalreise Informationspflicht Reiseveranstalter
http://www.ergo.com
D.A.S. Rechtsschutzversicherung
Victoriaplatz 2 40477 Düsseldorf
Pressekontakt
http://www.hartzkom.de
HARTZKOM
Anglerstr. 11 80339 München
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Dr. Monika Stobrawe
04.05.2015 | Dr. Monika Stobrawe
"Wohnung an Touristen vermieten" - Verbraucherinformation der D.A.S. Rechtsschutzversicherung
"Wohnung an Touristen vermieten" - Verbraucherinformation der D.A.S. Rechtsschutzversicherung
04.05.2015 | Dr. Monika Stobrawe
D.A.S. Stichwort des Monats Mai: Haftung des Steuerberaters
D.A.S. Stichwort des Monats Mai: Haftung des Steuerberaters
28.04.2015 | Dr. Monika Stobrawe
Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze - Zivilrecht
Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze - Zivilrecht
27.04.2015 | Dr. Monika Stobrawe
"Diebstahlschutz für Motorräder und Mofas" - Verbraucherinformation der ERGO Versicherung
"Diebstahlschutz für Motorräder und Mofas" - Verbraucherinformation der ERGO Versicherung
23.04.2015 | Dr. Monika Stobrawe
"Wer zahlt Sturmschaden am Pkw?" - Verbraucherfrage der Woche der D.A.S.
"Wer zahlt Sturmschaden am Pkw?" - Verbraucherfrage der Woche der D.A.S.
Weitere Artikel in dieser Kategorie
05.06.2026 | Hotel Green Ocean Zanzibar
10 Tipps für den schönsten Urlaub auf Sansibar
10 Tipps für den schönsten Urlaub auf Sansibar
04.06.2026 | PRIMELAB GmbH
Mit parkplatztarife.de Parkplätze an Flughäfen oder Häfen vergleichen, buchen und Zeit, Geld und Stress sparen
Mit parkplatztarife.de Parkplätze an Flughäfen oder Häfen vergleichen, buchen und Zeit, Geld und Stress sparen
04.06.2026 | Hotel Green Ocean Zanzibar
Geheimtipp Hotel Sansibar
Geheimtipp Hotel Sansibar
03.06.2026 | Virginia Tourism Coporation
Revolutionäres Glamping in den Blue Ridge Mountains in Virginia
Revolutionäres Glamping in den Blue Ridge Mountains in Virginia
03.06.2026 | Sonneninsel Rügen GmbH
Urlaub mit Hund - neues Buch bei Amazon für alle Hundebesitzer und die es werden möchten
Urlaub mit Hund - neues Buch bei Amazon für alle Hundebesitzer und die es werden möchten

