Pressemitteilung von Sabine Muth

"Versichert auf der Geschäftsreise?" - Verbraucherfrage der Woche der ERV


05.02.2015 / ID: 186707
Tourismus & Reisen

Bernhard O. aus Cuxhaven:
Ich arbeite für eine internationale Firma und reise bald geschäftlich nach Asien. Bin ich dort abgesichert, wenn ich einen Unfall habe oder plötzlich krank werde?

Birgit Dreyer, Reiseexpertin der ERV Europäische Reiseversicherung:
Ja, denn Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, für das Wohl ihrer Mitarbeiter auf Geschäftsreisen zu sorgen. Das bedeutet: Aufgrund der sogenannten Fürsorgepflicht müssen sie mögliche Zusatzkosten übernehmen - zum Beispiel, wenn ein gesetzlich versicherter Mitarbeiter plötzlich erkrankt und mit dem Zielland kein Sozialversicherungsabkommen besteht. Darüber hinaus gilt immer: Durch unterschiedliche Vergütungssätze in den einzelnen Ländern kommt es oft zu Deckungslücken. Auch diese Kosten müssen vom Arbeitgeber getragen werden. Deshalb schließen viele Unternehmen für ihre Mitarbeiter eine Geschäftsreiseversicherung ab. Die Arbeitnehmer erhalten auf der ganzen Welt Unterstützung bei Unfällen, Krankenrücktransporten sowie medizinischer Versorgung vor Ort. Die Versicherung springt auch bei Unfällen ein, die nicht direkt mit der beruflichen Tätigkeit in Verbindung stehen, etwa abends oder in der Freizeit. Neben Policen zu Unfall- und Auslandskrankenschutz können Unternehmen für ihre Mitarbeiter noch andere Reiserisiken, wie etwa Haftpflichtschäden, verschwundenes Gepäck und sogar Entführung, absichern.


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ERGO Versicherungsgruppe ERV Hartzkom Verbraucher Verbraucherfrage Geschäftsreiseversicherung Krankenrücktransport Auslandskrankenschutz Reiserisiken Deckungslücken

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