Der FBDi informiert: ElektroStoffV - ChemSanktionsV - Erweiterung der REACh-Kandidatenliste
28.06.2013 / ID: 124540
Umwelt & Energie
Neufahrn, 28. Juni 2013 - Der FBDi informiert über neu zu beachtende Verordnungen: Am 09.05. ist die Verordnung zur Beschränkung der Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (" ElektroStoffV (http://www.gesetze-im-internet.de/elektrostoffv/) ") in Kraft getreten. Es ist die Umsetzung der Richtlinie RoHS2-Richtlinie (2011/65/EU) des Europäischen Parlaments. Die neue "Elektro-Stoff-Verordnung" beschränkt den Gehalt schädlicher und gefährlicher Stoffe in Elektrogeräten, zum Beispiel von Blei oder Cadmium. Elektrische Altgeräte müssen außerdem umweltgerecht verwertet und beseitigt werden.
Neue Chemikalien-Sanktionsverordnung in Kraft
Seit 01.05. ist die neue Chemikalien-Sanktionsverordnung (" ChemSanktionsV" (http://www.gesetze-im-internet.de/chemsanktionsv/index.html) ) in Kraft. Sie fasst bestehende Regelungen zusammen und sanktioniert das in Verkehr bringen von nicht registrierten Stoffen (REACh) in Deutschland deutlich härter. So können lt. Art. 5 der ChemSanktionsV nun Verstöße gegen die Beschränkungen nach REACh Anhang XVII mit Freiheits- oder Geldstrafen geahndet werden. Auch Verletzungen der Meldepflichten gegenüber der ECHA (Europäische Chemikalienagentur), von Auskunftspflichten gegenüber Verbrauchern und Kunden zu besonders besorgniserregenden Stoffen in Erzeugnissen und Verstöße gegen verschiedene Pflichten in der Lieferkette (Sicherheitsdatenblatt, nachgeschalteter Anwender) können ab sofort empfindliche Geldstrafen nach sich ziehen.
6 neue SVHC-Stoffe auf der REACh-Kandidatenliste
Ein Ziel von REACh ist, alle besonders besorgniserregenden Chemikalien schrittweise durch geeignete Alternativsubstanzen oder -technologien zu ersetzen. Dazu werden solche Stoffe nach der Bestätigung ihrer besorgniserregenden Eigenschaften und in die Kandidatenliste aufgenommen. Der FBDi weist auf 6 neue SVHCs hin, die seit 20.6. auf der Kandidatenliste der REACh-Richtlinie stehen :
- Pentadecafluoroktansäure (PFOA)
-Ammonium Pentadecafluoroktanoat (APFO)
-Cadmium
-Cadmiumoxid
-4-Nonylphenol,
-Dipentylphthalate (DPP)
Pentadecafluoroktansäure (PFOA) und Ammonium Pentadecafluoroktanoat (APFO) werden als Tenside zur Oberflächenbehandlung genutzt; PFOA wird u.a. in wasser-, fett- und schmutzabweisenden Beschichtungen eingesetzt. Beide wurden wegen ihrer fortpflanzungsgefährdenden und PBT- (Persistent, Bioakkumulierend, Toxisch) Eigenschaften aufgenommen. Auch der Stoff Dipentylphthalat - ein Weichmacher - ist fortpflanzungsgefährdend. Der in Harzen und Lacken vorkommende Stoff 4-Nonylphenol, verzweigt und linear, ethoxyliert enthält in der Umwelt endokrin wirksame Abbauprodukte. Die Stoffe Cadmium und Cadmiumoxid wurden auf Grund ihrer krebserzeugenden Eigenschaften und weiterer ebenso besorgniserregender Eigenschaften als SVHC (Substances of very high concern) identifiziert.
Der FBDi verweist insbesondere auf das Schwermetall Cadmium, das in der Elektronik als Stabilisator für die mechanische Stabilität und in Batterien und Relais zum Einsatz kommt.
Damit gelten auch für diese 6 Stoffe ab sofort die Anforderungen des Artikels 33 (Informationspflichten längs der Lieferkette), sollte einer dieser Stoffe in einer Konzentration von mehr als 0,1% in einem Erzeugnis enthalten sein. Unternehmen haben nun bis zum 20. Dezember 2013 Zeit die Bestimmungen zu besonders Besorgnis erregenden Substanzen zu erfüllen.
Somit umfasst die Kandidatenliste des REACh-Anhang XIV nun insgesamt 144 Substanzen, sh. Internetseite der Europäischen Chemikalienagentur: http://www.echa.europa.eu/candidate-list-table
http://www.fbdi.de
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