EDNA: Datenschutzbedenken des Bundesrats zur Zählerstandsgangmessung nicht begründet
09.07.2013 / ID: 126030
Umwelt & Energie
Der Umweltausschuss des Bundesrats hat Datenschutzbedenken hinsichtlich der Einführung der Zählstandsgangmessung angemeldet und die Bundesregierung aufgefordert, die StromNZV entsprechend zu überarbeiten. Nach Ansicht des EDNA Bundesverbands Energiemarkt & Kommunikation e.V. sind diese Bedenken unbegründet, da die Leistungsmessung nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden eingerichtet werden kann. Zudem ist sie die wesentliche Voraussetzung für die Einführung echter variabler Tarife und somit unverzichtbar für eine erfolgreiche und marktwirtschaftlich sinnvolle Energiewende. "Wir gehen davon aus, dass der Umweltausschuss Sinn und Gestaltung des neuen Instruments missverstanden hat. Zudem stellt sich die Frage, ob derartige Details überhaupt in Gesetzen geregelt werden müssen oder ob das nicht sinnvoller nach dem Subsidiaritätsprinzip auf andere Ebenen verlagert werden sollte", so die Einschätzung von EDNA-Geschäftsführer Rüdiger Winkler. EDNA unterstützt damit auch die gleichlautende Kritik der AG E-Energy im BITKOM - Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V.
Mit der Zählerstandsgangmessung soll die viertelstündlichen Leistungsmessung, Bilanzierung und monatliche Abrechnung in der StromNZV ermöglicht werden. Damit können künftig auch die privaten Endkunden erstmals eine entsprechende Abrechnung auf Basis variabler Tarife erhalten, wenn sie dies von den Netzbetreibern statt Standardlastprofil und jährlicher Abrechnung verlangen. Nur auf Basis der Zählerstandsgangmessung können echte zeit- und lastvariable Tarife umgesetzt werden. Zudem könnten Lieferanten bei Wegfall des Standardlastprofils auch einfacher Beschaffungsvorteile an die Endkunden weitergeben. "Damit wird im Privatkundenbereich das möglich, was es im gewerblichen Bereich schon lange gibt. Aus unserer Sicht sind Datenschutzbedenken hier nicht begründet, denn die Datensicherheit und der sichere Datenaustausch gehören zu den Grundanforderungen des Smart Metering und sind durch die weiteren gesetzlichen Vorgaben künftig in jedem Falle gewährleistet", so Rüdiger Winkler weiter.
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