Neues EnWG: Drei Wochen sind 15 Werktage
20.05.2011
Umwelt & Energie
Nach Ansicht der EDNA-Initiative sollte der jetzt vorgestellte Entwurf für die Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes in einigen Punkten deutlich präziser gefasst werden. "Die dreiwöchige Wechselfrist umfasst in der jetzigen Formulierung auch Sonn- und Feiertage. Real muss der Prozess also deutlich schneller umgesetzt werden. Wir meinen deswegen, dass hier der wirtschaftlichen Realität Rechnung getragen und die Frist auf 15 Werktage festgesetzt werden muss", so Rüdiger Winkler, Geschäftsführer der EDNA-Initiative e.V. Auch die Beschränkung des Zertifizierungsverfahrens auf die Messsysteme selbst ist nach Ansicht der EDNA unzureichend: "Um eine funktionierende Marktkommunikation sicherstellen zu können, reicht es nicht aus, den digitalen Zähler zu zertifizieren. In das Verfahren müssen vielmehr alle prozesstechnisch relevanten Komponenten - Zähler, damit zusammenhängende Systeme und die Software - einbezogen werden", so Winkler. Insgesamt sei durch das jetzt beschleunigte Novellierungsverfahren der Zeitraum für die Umsetzung der Vorgaben in der Software ausgesprochen knapp. "Wenn das Gesetz nun tatsächlich wie geplant schon im August verabschiedet wird, ist eine zeitgleiche Umsetzung der Regelungen in der Praxis kaum machbar. Das bedeutet, wir müssen uns darauf einstellen, dass viele Marktteilnehmer in der ersten Phase gegen das EnWG verstoßen werden, weil sie die Vorgaben schlichtweg nicht erfüllen können", so Winkler. "Am 6. Juni sollen zudem parallel mit dem EnWG zahlreiche weitere Gesetze und Anpassungen verabschiedet werden, darunter das Atomgesetz und das Erneuerbare-Energien-Gesetz. Wir warnen deswegen davor, hier mit heißer Nadel zu stricken. Vielmehr muss das nötige Augenmaß gewahrt bleiben".
Darüberhinaus kritisiert die EDNA, dass die Informationspflichten gegenüber dem Kunden im jetzt vorliegenden Entwurf nicht mehr den Vorgaben der EU-Binnenmarktrichtlinie entsprechen, da die Weiterleitung der Verbrauchsdaten nun auf den Lieferanten beschränkt wurde. "Wenn es die Bundesregierung mit der Förderung der Energieeffizienz wirklich ernst meint, muss auch der Kunde ein Recht auf kostenfreie Übermittlung seiner Daten haben. Denn sonst werden Energieeffizienzmaßnamen, speziell auch in Gewerbe und Industrie, unnötig be-hindert. Viele dieser Maßnahmen basieren auf einer zeitnahen Ist-Analyse und dafür werden tagesaktuelle Daten benötigt", beschreibt Rüdiger Winkler die Problematik.
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