Energiebezug mit vertrauensbildenden Maßnahmen:
06.01.2014 / ID: 151737
Umwelt & Energie
sup.- Jedes Unternehmen, das einen Fuhrpark zur Kundenbelieferung unterhält, kennt die große Bedeutung, die diesem Bereich öffentlicher Präsenz zukommt. Oft sind die Flottenfahrzeuge und deren Fahrer die einzige oder zumindest die wichtigste Schnittstelle für den Kundenkontakt. Hier besteht die Chance, Vertrauen aufzubauen oder auch zu zerstören. Fahrzeuge in fragwürdigem Zustand sowie offenkundig unzureichend geschulte oder unfreundliche Mitarbeiter können schnell zum Ende der Geschäftsbeziehungen führen - sowohl beim Umgang mit den Endverbrauchern als auch bei Lieferungen zwischen Handelspartnern. Das gilt erst recht dort, wo eine Mengenerfassung durch Messgeräte Bestandteil des Warenaustauschs ist und die entsprechenden Zähleranlagen in die Technik des Lieferfahrzeugs integriert sind. Hier muss jeder Betrieb großen Wert darauf legen, dass nicht nur der eigene Fuhrpark keine Mängel aufweist, sondern ebenso der von Zulieferern.
Das betrifft natürlich auch die Energieversorgung eines Unternehmens. Selbst dort, wo die Arbeitsabläufe keinen nennenswerten Bezug von Rohstoffen oder Vorprodukten erfordern, benötigt jedes Betriebsgebäude zumindest Energie für die Wärmeversorgung. Und wenn dafür ein Brennstoff per Tankwagen angeliefert wird, könnten sich ungeeichte Messgeräte oder eine unzulängliche Abgabetechnik äußerst negativ auf die Energiekosten des Betriebs auswirken. Bei der Auswahl eines Brennstoff-Lieferanten sollte deshalb auf das RAL-Gütezeichen Energiehandel geachtet werden. Dann ist gewährleistet, dass neben der Produktgüte und der Preistransparenz auch die komplette Tankwagenflotte dieses Anbieters über die vorgeschriebenen Termine hinaus einer permanenten Kontrolle unterliegt: Abgesehen von unangemeldeten Prüfbesuchen durch externe Sachverständige werden alle Fahrzeuge täglich vor Fahrtantritt gründlich untersucht.
Dabei richtet sich der Fokus auf den ordnungsgemäßen Zustand z. B. von Bereifung, Bremsen und Fahrzeugverbindungen, ebenso auf die Vorrichtungen zur Warenabgabe sowie die aktuellen Eichfristen der Zähler. Vorgeschrieben in den Prüfbestimmungen für das Gütezeichen ist auch ein täglicher Check der Ausrüstung: Warntafeln, Feuerlöscher, Handlampen, Warnwesten und Unterlegkeile fürs Fahrzeug, aber auch alle erforderlichen Begleitpapiere, Genehmigungen und Versicherungsnachweise müssen stets vollständig mitgeführt werden. Die Abnehmer der Energie haben zudem die Gewissheit, dass die Kompetenz der Fahrer für ihre Liefertouren im Rahmen der Gutachter-Kontrollen unter Beweis gestellt werden muss. Beste Voraussetzungen also für Geschäftbeziehungen, die auf solide begründetem Vertrauen aufbauen. Detaillierte Informationen zu den Versorgungsunternehmen mit Qualitätsprädikat gibt es unter http://www.guetezeichen-energiehandel.de.
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