Beschränkung der EEG-Befreiungen kostet Industrie rund zwei Milliarden Euro
24.03.2014 / ID: 161448
Umwelt & Energie
Bayreuth. Industrieunternehmen mit hohem Energieverbrauch müssen zukünftig in vielen Fällen mit erheblich höheren Energiekosten rechnen. Darauf weist der unabhängige Energiedienstleister ISPEX im Zusammenhang mit der Diskussion um die Befreiungen von der Ökostromumlage hin.
Die Entlastung der Unternehmen, die von der sogenannten Besonderen Ausgleichsregelung begünstigt werden, liegt nach Angaben des Wirtschafts- und Energieministeriums für 2014 bei etwa 5,1 Milliarden Euro. Der Wegfall der Begrenzung der EEG-Umlage könnte die betroffenen Unternehmen nach einer ersten Schätzung der ISPEX AG rund zwei Milliarden Euro kosten. Dieses Ergebnis beruht auf einem der ISPEX vorliegenden internen Entwurf der neuen EU-Beihilfeleitlinien für die Ökostromförderung.
Die Mehrbelastung der Industrie ergibt sich aus einer Prognose von ISPEX zur beabsichtigten Streichung der Befreiungen für 114 bisher begünstigte Wirtschaftszweige. Auf diese entfallen nach der Prognoserechnung rund 20 Prozent der gesamten privilegierten Strommenge. Die Unternehmen der weiterhin begünstigten 65 Branchen müssten nach den Plänen der EU zukünftig immerhin noch 20 Prozent statt bisher zwischen 10 und einem Prozent der EEG-Umlage auf die begünstigte Strommenge aufbringen. Das entspricht einer Steigerung der Belastung um das Zwei- bis Zwanzigfache.
Die Ertragslage vieler Unternehmen wird beeinträchtigt
"Für viele begünstigte Unternehmen gerade aus dem energieintensiven, produzierenden Mittelstand ist die Begrenzung der EEG-Umlage überlebenswichtig. Ein Wegfall oder eine deutliche Beschneidung der Befreiungen würde die Ertragslage und die internationale Wettbewerbsfähigkeit der betreffenden Unternehmen erheblich beeinträchtigen", erläutert Stefan Arnold, Vorstandsvorsitzender der ISPEX AG. Dies würde auch Arbeitsplätze in den vom Wegfall der Befreiungen betroffenen Wirtschaftszweigen gefährden.
Etwa 15 Prozent des Anstiegs der EEG-Umlage von 5,28 auf 6,24 Cent je Kilowattstunde in 2014 sind auf die weitere Erhöhung des privilegierten Letztverbrauchs im Rahmen der Besonderen Ausgleichsregelung zurückzuführen. Das entspricht etwa 0,14 Cent je Kilowattstunde.
Bei vollständiger Streichung der Besonderen Ausgleichsregelung läge die EEG-Umlage 2014 bei 4,88 Cent je Kilowattstunde bzw. um 1,36 Cent je Kilowattstunde niedriger. Bei Rücknahme der im EEG 2012 erfolgten Ausweitung der Besonderen Ausgleichsregelung läge die EEG-Umlage 2014 bei rd. 5,95 Cent je Kilowattstunde bzw. rd. 0,3 Cent je Kilowattstunde niedriger. Das hat der DIHK berechnet.
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