Wie Brennstoffkunden sich schützen können
05.05.2014 / ID: 165585
Umwelt & Energie
sup.- Für die Qualitätskontrolle beim Einkauf gibt es keine allgemeingültigen Regeln. Manche Produkte erweisen sich schon beim ersten Gebrauch als leicht erkennbare Mogelpackung oder Fehlkonstruktion. Andere Waren machen es dem Käufer dagegen schwer bis unmöglich, ihren qualitativen Standard einzuschätzen. Dazu gehören beispielsweise Wärme-Energien wie Heizöl, Flüssiggas oder Holzpellets. Kein Kunde kann mit Gewissheit sagen, ob die letzte Lieferung im Tank bzw. Lagerraum der vorgeschriebenen Produktgüte entspricht. Sicher ist nur, dass minderwertige Ware oder fehlerhaft abgerechnete Liefermengen erhebliche Auswirkungen auf die Heizkosten haben können. Um das zu vermeiden, können Verbraucher die Qualitätskontrolle ihrer Brennstoff-Einkäufe an externe Sachverständige delegieren. Die werden nämlich aktiv, sobald ein Anbieter das RAL-Gütezeichen Energiehandel (http://www.guetezeichen-energiehandel.de) beantragt. Dieses Prädikat darf erst nach umfangreichen Kontrollen der Waren, der Liefertechnik und der Zähleranlagen vergeben werden (www.guetezeichen-energiehandel.de).
Brennstoffkunden Qualitätskontrolle Mogelpackung Holzpellets Sachverständige RAL-Gütezeichen Energiehandel www.guetezeichen-energiehandel.de
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