Vorbeugender Gewässerschutz
12.01.2015 / ID: 184505
Umwelt & Energie
sup.- Beim Gewässerschutz hat das Vorsorgeprinzip oberste Priorität: Zu Verunreinigungen von Quellen, Flüssen, Seen, Küstengewässern oder von Grundwasser soll es nach Möglichkeit gar nicht erst kommen, so die Maßgabe des Wasserrechts. Aus dieser Verpflichtung zum vorbeugenden Gewässerschutz resultiert eine hohe Verantwortung für alle Industrie- oder Gewerbebetriebe, auf deren Firmengelände sich Tankanlagen befinden. Denn überall dort, wo z. B. Öle, Kraftstoffe, Lösemittel, Säuren, Laugen oder Salze lagern bzw. zum Einsatz kommen, können bereits kleinste Nachlässigkeiten zu Umweltschäden mit enormen Folgekosten führen. Produktionsausfälle und mögliche Betriebssanierungen treiben die Negativbilanz einer Leckage in Tanks oder Rohrleitungen oft genug zusätzlich in die Höhe.
Für die Tankanlagen gelten abgestufte Sicherheitsanforderungen, deren Umfang jeweils von der Zuordnung der Inhalte zu einer der drei so genannten Wassergefährdungsklassen (WGK) abhängig ist. Die WGK 1 umfasst schwach wassergefährdende Substanzen wie z. B. Essigsäure, Natronlauge, Alkohol oder Jod. In der mittleren WGK 2 sind Stoffe wie Heizöl, Formaldehyd und Natriumhypochlorit gelistet. Und die WGK 3 gilt, sobald die Lagerbehälter stark wassergefährdende Inhalte, also beispielsweise Altöl unbekannter Herkunft, Benzin, Benzol oder chlorierte Kohlenwasserstoffe etwa aus Pflanzenschutzmitteln enthalten. Da der Umgang mit diesen Risikostoffen hochspezialisierte Sachkenntnis erfordert, dürfen Arbeiten an den Tanks bei allen drei Gefährdungsklassen nur von anerkannten Fachbetrieben nach Wasserrecht durchgeführt werden. Der Bundesverband Behälterschutz e. V. (Freiburg) warnt davor, diese gesetzliche Vorgabe zu ignorieren: "Umgeht ein Unternehmen mit entsprechenden Tankanlagen etwa bei der Auftragsvergabe für Wartungsarbeiten die grundsätzliche Fachbetriebspflicht, kann es für mögliche Schäden haftbar gemacht werden."
Um sicherzustellen, dass mit solchen Aufgaben nur zulässige und kompetente Betriebe betraut werden, sollte auf das RAL-Gütezeichen Tankschutz und Tanktechnik (http://www.bbs-gt.de) als Qualitätskennzeichnung für besonders überwachte Anbieter geachtet werden. Die Ausführung liegt dann in den Händen von Profis, die sämtliche technischen Normen sowie Vorschriften zum Gewässerschutz kennen und umsetzen. Die Vergabekriterien für das Prädikat werden regelmäßig von unabhängigen Sachverständigen kontrolliert. Unter http://www.bbs-gt.de sind alle Fachbetriebe aufgelistet, die das Gütezeichen führen dürfen und Dienstleistungen an Behälteranlagen anbieten.
Gewässerschutz Tankbetreiber Verantwortung Wasserrecht Firmengelände Natriumhypochlorit Fachbetriebspflicht RAL-Gütezeichen Tankschutz und Tanktechnik Qualitätskennzeichnung www.bbs-gt.de
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