Pressemitteilung von Ilona Kruchen

Streng kontrollierte Tankschutzfachbetriebe


13.04.2015 / ID: 192405
Umwelt & Energie

sup.- Jeder Gewerbebetrieb kann unabhängig vom Standort mit den gesetzlichen Vorgaben des Gewässerschutzes konfrontiert werden. In den eigenen Produktionsanlagen unterliegen Hydrauliköle, Kühlschmiermittel oder Bäder für eine Galvanik stets dem so genannten Besorgnisgrundsatz des Wasserrechts. Auch bei der Notstromversorgung oder einer Betriebstankstelle sind die gewässerschutztechnischen Voraussetzungen zu berücksichtigen, ebenso wie z. B. bei der Energiebevorratung per Heizöltank. Überall gibt es Erdreich, Grundwasser und oft auch Oberflächengewässer, die vor den Risiken unzulänglich gesicherter bzw. gewarteter Öl- oder Chemikalientanks geschützt werden müssen. Die anfallenden Arbeiten rund um den Tank, von der Installation über die Inspektion und Reinigung bis hin zu möglichen Instandsetzungsaufgaben, erfordern viel Spezialwissen und müssen stets im Einklang mit den deutschen und europäischen wasserrechtlichen Bestimmungen ausgeführt werden. Lässt der Anlagenbetreiber solche Aufgaben von Dienstleistern ohne die erforderlichen Sachkenntnisse ausführen, droht im Schadensfall sogar der Verlust des Versicherungsschutzes. Der Bundesverband Behälterschutz e. V. (Freiburg) empfiehlt deshalb grundsätzlich das Hinzuziehen eines Fachbetriebs, der nach Wasserrecht zertifiziert ist. Je nach Tankgröße und Bundesland besteht oft ohnehin bereits eine Fachbetriebspflicht für diese Tätigkeiten. Die länderspezifischen Regelungen werden derzeit novelliert und in einer bundesweiten Verordnung angeglichen.

Es ist aber weder praktikabel noch erforderlich, dass der Auftraggeber zur eigenen Entlastung eine umfangreiche Überprüfung aller Zulassungen und Zuständigkeiten des jeweiligen Anbieters vornimmt. Der einfachere Weg führt über das RAL-Gütezeichen Tankschutz und Tanktechnik (http://www.bbs-gt.de): Bei Tankschutzfachbetrieben mit diesem Prädikat ist das entsprechende Prüfverfahren bereits durch neutrale Gutachter durchgeführt worden. Nur wenn die strengen Kontrollen die Seriosität und Zuverlässigkeit des Betriebs kontinuierlich unter Beweis stellen, darf das RAL-Gütezeichen als Qualitätskennzeichnung genutzt werden. Die Beratungskompetenz dieser Fachbetriebe gewährleistet, dass eine Firma mit Tankanlagen keine Prüftermine oder andere Betreiberpflichten versäumt. Unter http://www.bbs-gt.de gibt es weitere Informationen zu den Vergabekriterien für das Gütezeichen sowie eine Auflistung aller ausgezeichneten Fachbetriebe nach Postleitzahlbereichen.
Tankschutzfachbetriebe Seriosität Zuverlässigkeit Galvanik Oberflächengewässer Spezialwissen Anlagenbetreiber Fachbetriebspflicht RAL-Gütezeichen Tankschutz und Tanktechnik www.bbs-gt.de

http://www.supress-redaktion.de
Supress
Alt-Heerdt 22 40549 Düsseldorf

Pressekontakt
http://www.supress-redaktion.de
Supress
Alt-Heerdt 22 40549 Düsseldorf


Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.

Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

Weitere Artikel von Ilona Kruchen
18.12.2017 | Ilona Kruchen
Starkes Engagement für nachhaltigen Kakao
18.12.2017 | Ilona Kruchen
Säuglinge werden oft überfüttert
Weitere Artikel in dieser Kategorie
25.06.2025 | Kitepower
Strom aus Lenkdrachen
25.06.2025 | EMH Energie-Messtechnik GmbH
DC-Hochspannung erfordert neue Zählerprüfkonzepte
24.06.2025 | Consist Software Solutions GmbH
Weniger Energiekosten bei IT, Gebäuden und Produktion
S-IMG
Über Newsfenster.de
seit: Januar 2011
PM (Pressemitteilung) heute: 52
PM gesamt: 427.463
PM aufgerufen: 72.510.547