Beim Gewässerschutz gilt der Besorgnisgrundsatz
03.07.2015 / ID: 199498
Umwelt & Energie
sup.- Jeden Tag werden überall in Deutschland große Mengen wassergefährdender Stoffe hergestellt, transportiert, gelagert und verwendet. Ohne diesen Umgang mit Ölen, Kraftstoffen, Säuren, Lösungsmitteln oder anderen chemischen Substanzen könnten keine Autos fahren, viele Heizungen blieben kalt und die industrielle Produktion würde zum Erliegen kommen. Natürlich erfordern die vielfältigen Einsatzbereiche ein Höchstmaß an Schutz vor Verunreinigungen von Erdreich und Gewässern. Wenn Unternehmen oder Gewerbebetriebe an ihren Standorten mit Stoffen arbeiten, die als wassergefährdend klassifiziert sind, ergibt sich daraus eine hohe Verantwortung. Als Betreiber von Tank-, Abfüll- und Leitungssystemen gilt für sie der so genannte "Besorgnisgrundsatz". Die Konsequenzen dieses juristischen Terminus aus dem Wasserrecht erläutert das Bundesumweltministerium so: "Es darf keine noch so wenig naheliegende Wahrscheinlichkeit einer nachteiligen Veränderung der Gewässerbeschaffenheit bestehen, eine solche Veränderung muss nach menschlicher Erfahrung unwahrscheinlich sein." Für den gewerblichen Gewässerschutz heißt das im Klartext: Auch bei Unachtsamkeiten oder Unfällen müssen die vorhandenen Schutzmaßnahmen eine Belastung der Umwelt zuverlässig verhindern.
Die Betreiberpflichten sind unter diesem Aspekt auf nationaler und europäischer Ebene durch wasserrechtliche Bestimmungen geregelt. Sie umfassen beispielsweise die Errichtung einer zweiten Sicherheitsbarriere sowie technischer Überwachungseinrichtungen, um Leckagen rechtzeitig zu identifizieren. Gesetzlich vorgeschrieben ist auch, dass nur zertifizierte Fachbetriebe mit speziell geschulten Mitarbeitern für Arbeiten an den meisten Tanks und Rohrleitungen hinzugezogen werden. Die Größe des Tankinhalts, die als Kriterium für diese Fachbetriebspflicht gilt, variiert derzeit noch von Bundesland zu Bundesland, wird aber in einem aktuell laufenden Gesetzgebungsverfahren bundesweit angeglichen. Um sicher zu gehen, dass ein Betrieb alle rechtlichen Vorgaben erfüllt, empfiehlt der Bundesverband Behälterschutz e. V. (Freiburg), vor der Beauftragung auf das RAL-Gütezeichen Tankschutz und Tanktechnik (http://www.bbs-gt.de) zu achten. Dann ist gewährleistet, dass diese Anbieter sämtliche technischen Normen sowie die Vorschriften zum Gewässerschutz einhalten und ihre Auftraggeber so vor Umweltschäden, Produktionsausfällen bzw. Regressansprüchen schützen. Alle Fachbetriebe in Deutschland, die das RAL-Gütezeichen führen dürfen, sind unter http://www.bbs-gt.de gelistet.
Gewässerschutz Besorgnisgrundsatz Tankanlagen Bundesumweltministerium Leckagen Fachbetriebspflicht RAL-Gütezeichen Tankschutz und Tanktechnik Regressansprüche www.bbs-gt.de
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