Stimmt die Nebenkostenabrechnung?
14.09.2015 / ID: 204987
Umwelt & Energie
sup.- Was zählt zu den Nebenkosten und was nicht? Ist die Umlage unter den einzelnen Mietparteien im Mehrfamilienhaus gerecht? Zahlen wir vielleicht für den Wärmebedarf des Nachbarn? Jahr für Jahr führen diese und ähnliche Fragen zu Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern. Sobald die Betriebskosten für Wohngebäude fällig werden, zweifeln Betroffene oft an den präsentierten Zahlen. Vielfach zu Recht, wie der Deutsche Mieterbund festgestellt hat: Rund jede zweite Nebenkostenabrechnung sei falsch, unplausibel oder unvollständig, so die Bilanz von jährlich hunderttausenden Abrechnungsüberprüfungen. Die Ursache dieser Fehlerquote liegt oft schon in der schwer überschaubaren Gesetzeslage, die jede Abrechnung zu einer komplexen Aufgabe macht. Besonders der Energieverbrauch für Heizung und warmes Wasser ist ein beliebtes Streitthema, das häufig sogar vor Gericht landet. Hier geht es schließlich auch um besonders hohe Summen, denn die Abrechnung des Brennstoffs für die Wärmeerzeugung hält mit Abstand den Spitzenplatz unter den regelmäßigen Betriebskosten.
Die Ausgaben für die Wärmeenergie können selbst dort zu juristischen Auseinandersetzungen führen, wo es weder Mieter noch Umlagen gibt. Es kommt beispielsweise immer wieder vor, dass ein Eigenheimbesitzer den Rechnungsbetrag für die Lieferung von Heizöl oder Flüssiggas anzweifelt. Und manchmal lässt sich dieser Zweifel auch nicht dadurch ausräumen, dass die Angaben auf Abgabezähler und Lieferschein übereinstimmen. Schließlich ist in den Medien oft genug die Rede von fehlerhaften oder sogar manipulierten Messgeräten. Um solch ein Klima des Misstrauens gar nicht erst aufkommen zu lassen, sollten sich Heizungsbesitzer zur Tankbefüllung für einen Anbieter mit dem RAL-Gütezeichen Energiehandel (http://www.guetezeichen-energiehandel.de) entscheiden. Lieferanten mit diesem Prädikat gibt es bundesweit in jeder Region, eine Übersicht bietet das Internet-Portal http://www.guetezeichen-energiehandel.de. Die dort aufgelisteten Versorgungsunternehmen werden von externen Gutachtern regelmäßig auf ihre Seriosität und Vertrauenswürdigkeit überprüft. Im Zentrum dieser unangemeldeten Qualitäts-Checks stehen genau die Bereiche, bei denen dem Kunden die Kontrollmöglichkeiten fehlen: die Produktgüte, die Zähleranlagen am Lieferfahrzeug, aber auch die Betriebsabläufe, die Preistransparenz und die Abrechnungsmodalitäten. Die wiederkehrenden Prüftermine dienen auf diese Weise dauerhaft dem Verbraucherschutz vor falsch abgerechneten Wärmekosten.
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