Gefahrguttransporte unter Aufsicht
26.10.2015 / ID: 208647
Umwelt & Energie
sup.- Ein großer Teil der Energieversorgung in der deutschen Wirtschaft wäre ohne Gefahrguttransporte über die Straße nicht mehr möglich. Sie sind deshalb unverzichtbar, verlangen aber von allen Beteiligten ein Höchstmaß an verantwortungsbewusstem Handeln. Dazu gehört zunächst einmal die Kenntnis der einschlägigen Verordnungen, die diese Transporte national und international regeln. Für Logistikbetriebe mit entsprechender Fahrzeugflotte ist der Umgang mit dieser Gesetzeslage alltägliche Übung, für viele Gewerbebetriebe aus anderen Branchen eine kaum zu meisternde Hürde. Denn die oft Tausende von Seiten umfassenden Regelwerke nebst Anhängen und Ausführungsbestimmungen werden laufend aktualisiert und den technischen Entwicklungen angepasst. Aber Fakt ist: Unmittelbare Berührungspunkte mit Gefahrguttransporten hat bereits jedes Unternehmen, das sich den Brennstoff für die eigene Wärmeerzeugung per Tankwagen anliefern lässt. Bei allen leitungsungebundenen Wärmeenergien wie Heizöl, Flüssiggas, Kohle oder Holz ist dieser Versorgungsweg Standard. Die Lieferfahrzeuge befinden sich dann oftmals zur Befüllung der Tanks auf dem Betriebsgelände des Kunden, der während des gesamten Vorgangs das Einhalten höchster Qualitäts- und Sicherheitsmaßstäbe erwarten darf.
Ob ein Energielieferant diesen Ansprüchen gerecht wird, ist auch für gewerbliche Abnehmer nicht ohne weiteres zu erkennen. Sie können schließlich nicht kontrollieren, ob der Händler alle gesetzlichen Neuerungen registriert und den Schulungspflichten für seine Mitarbeiter nachkommt. Es gibt jedoch eine Instanz, von deren Aufgabenbereich genau diese Kontrollfunktion umfasst wird: Die externen Gutachter, die bei den Lieferunternehmen die Voraussetzungen für eine Verleihung des RAL-Gütezeichens Energiehandel (http://www.guetezeichen-energiehandel.de) prüfen, richten einen besonderen Fokus auf die Befolgung aller Richtlinien. Die Prüfbestimmungen für dieses anerkannte Qualitätsprädikat gehen sogar weit über die Gesetzeslage hinaus (www.guetezeichen-energiehandel.de). So müssen nicht nur die Produktgüte, die Liefertechnik sowie die Zähleranlagen der Tankfahrzeuge bei den unangemeldeten Kontrollterminen ohne Beanstandung bleiben. Zu den Kriterien für die Gütezeichenvergabe gehören auch die Beratungskompetenz der Händler sowie deren Selbstverpflichtung zu einem täglichen Technik- und Ausrüstungs-Check der Fahrzeuge vor Fahrtantritt. Die Gutachter lassen sich die Protokolle dieser ständigen Vorsorgemaßnahme ebenfalls vorlegen und optimieren so die Sicherheit der Energielieferungen.
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