Ökostromabgabe und Netzentgelte treiben die Stromkosten
03.11.2015 / ID: 209505
Umwelt & Energie
Bayreuth. Nicht nur die EEG-Umlage steigt zum 1. Januar 2016 von derzeit 6,170 Cent je Kilowattstunde um 0,184 Cent auf 6,354 Cent je Kilowattstunde. Auch andere staatliche Umlagen und Abgaben erhöhen sich für Unternehmen und Gewerbebetriebe. Die steigenden Netzentgelte gewinnen ebenso weiter an Bedeutung für die Höhe des Strompreises. Eine Analyse der Preiskomponenten durch die Experten der ISPEX AG zeigt, dass die Abgabenerhöhungen Stromabnehmer mit einem jährlichen Verbrauch bis 1.000.000 Kilowattstunden am stärksten belasten.
2016 steigen die Umlagen und Abgaben auf den Strombezug bis auf wenige Ausnahmen an. Die deutlichsten Erhöhungen gelten für Unternehmen, die der jeweiligen Letztverbrauchergruppe A' zuzurechnen sind und bis zu 1.000.000 Kilowattstunden Strom jährlich verbrauchen. In Summe ergibt sich für diese eine Steigerung der gesetzlichen Umlagen und Abgaben auf den Strombezug von 0,601 Cent je Kilowattstunde. Berechnungen der ISPEX AG ergaben, dass unter Berücksichtigung der ebenfalls steigenden Netzentgelte die Kosten für die erste Gigawattstunde um 7.917 Euro und für jede weitere Gigawattstunde um 1.430 Euro steigen.
"Die Abrechnung der Stromkosten wird immer komplexer. Nicht nur die jährlichen Änderungen der Umlagen und Abgaben, sondern auch die Anpassung der Letztverbrauchergruppen ist für viele Unternehmen kaum noch ohne den Rat von Experten zu überschauen.", erklärt Stefan Arnold, Vorstandsvorsitzender der ISPEX AG.
KWK-Umlage und Umlage für individuelle Netzentgelte steigen nahezu unbemerkt
Der Anstieg der EEG-Umlage als größter Kostentreiberin unter den gesetzlichen Strompreisbestandteilen wurde von der Branche vielfach kommentiert. Wenig beachtet wurde hingegen die zukünftige Belastung durch die übrigen, ebenfalls ab 1. Januar 2016 deutlich steigenden Umlagen. Diese erhöhen sich im Schatten der EEG-Umlage nahezu unbemerkt.
Allen voran steigt der KWK-Aufschlag in der Letztverbrauchergruppe A' deutlich um 0,191 Cent, während sich für die Letztverbrauchergruppen B' und C' mit höheren Verbräuchen nur minimale Änderungen ergeben. Nach Anpassung der Letztverbraucherkategorien trifft die Erhöhung ab 1. Januar 2016 allerdings nicht mehr nur die ersten 100.000 Kilowattstunden, sondern gilt für die ersten 1.000.000 Kilowattstunden. Die indikativen Aufschläge sind vom Inkrafttreten des novellierten KWKG zum 1. Januar 2016 abhängig.
Änderungen bei der Letztverbrauchergruppe A' ergeben sich ebenfalls bei der § 19-Umlage für individuelle Netzentgelte. Nach Abschluss der Rückabwicklung werden die vor 2012 gültigen Letztverbraucherbelastungsgrenzen A, A+ und A++ zur Letztverbrauchergruppe A' zusammengefasst. Abhängig von der bisherigen Zuordnung steigt die §19-Umlage somit um 0,151 bzw. 0,141 auf 0,378 Cent je Kilowattstunde. Für die Betriebe der Gruppen B' und C' ergeben sich keine Erhöhungen dieser Abgabe.
Auch die Offshore-Haftungsumlage belastet im nächsten Jahr besonders die kleineren Unternehmen. Nachdem sich 2015 in der Letztverbraucherkategorie A' eine Rückvergütung ergeben hatte, steigt die Umlage für die ersten 1.000.000 Kilowattstunden um 0,091 auf 0,040 Cent je Kilowattstunde. Die Umlage für abschaltbare Lasten entfällt aufgrund der fehlenden Rechtsgrundlage ab 2016, könnte aber bald wieder erhoben werden.
"Unter dem Strich werden die kleineren Industrie- und Gewerbekunden durch den Staat stärker belastet. Einzig der Neuabschluss von Lieferverträgen zu besseren Konditionen für den reinen Energiepreis gibt Unternehmen die Möglichkeit, die Steigerungen zumindest teilweise zu kompensieren.", erklärt Energieexperte Arnold.
Netzentgelte treiben den Strompreis
Den größten Preisschub neben der EEG-Umlage bringen die Netznutzungsentgelte mit sich. Diese machen einen Anteil von rund 20 Prozent am Strompreis für Industriekunden aus. Wie hoch die Steigerung ausfällt, ist regional unterschiedlich und hängt auch von der jeweiligen Abnahme ab. Die Spanne reicht hier von einer eher moderaten Steigerung von rund 2,3 Prozent bei einem klassischen Gewerbebetrieb bis zu über acht Prozent höheren Netzentgelten für einen größeren Industriebetrieb.
In der für viele Industrie- und Gewerbebetriebe relevanten Mittelspannungsebene gibt es deutliche Preiserhöhungen. Hier zeigt die Netzentgeltberechnung eines Gewerbekunden mit Leistungsmessung und einem Verbrauch von 400.000 Kilowattstunden eine durchschnittliche Netzentgeltsteigerung von rund 8,8 Prozent.
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