Pressemitteilung von Gerfried I. Bohlen

EGRR: Entscheidung des Bundeskabinetts belastet private Verbraucher


Umwelt & Energie

Energieintensive Betriebe des produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft können auch 2018 vom Spitzenausgleich in voller Höhe profitieren. Zu diesem Ergebnis kam das Bundeskabinett Mitte Dezember. Voraussetzung für die Teilentlastung von der Strom- und Energiesteuer ist seit 2013 der Nachweis eines zertifizierten Energiemanagementsystems oder - im Fall von kleinen und mittleren Unternehmen - ein durchgeführtes Energieaudit.

"Die Steuervergünstigungen stellen eine Gegenleistung des Staates für die im Jahr 2000 abgeschlossene Klimavereinbarung mit der deutschen Wirtschaft dar. Als Argument führt die Politik zudem die Förderungen der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des produzierenden Gewerbes an. Allerdings werden private Verbraucher zusätzlich belastet, ungeachtet der individuellen Lebenssituationen von Familien und Alleinerziehenden", sagt Gerfried I. Bohlen, Vorstandsvorsitzender der Energiegenossenschaft Rhein-Ruhr eG. Sie stünden vor geschätzten Mehrkosten in Höhe von 4,3 Milliarden Euro. "Die bevorzugten Unternehmen könnten diesen Betrag im Normalfall ohne Probleme zahlen."

Etwa 17 Millionen Haushalte waren im ersten Quartal dieses Jahres von einer Erhöhung ihrer Tarife betroffen - trotz sinkender Großhandelspreise für Strom, den geringer ausfallenden Abgaben für die staatliche Ökostromumlage sowie die Kraft-Wärme-Kopplungs-Umlage und der Netzentgelte. Letztere sind der größte Kostentreiber bei den Strompreisen. "Aus energiewirtschaftlicher Sicht sind die wachsenden Unterschiede in Netzentgelthöhen und -strukturen nicht begründbar. Warum sind beispielsweise die Preise im Nordosten höher als im Westen Deutschlands?", so Bohlen.

Bei einer Erhöhung der Stromgebühren können Kunden von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Wer dies in Erwägung zieht, sollte schnell handeln und per Einschreiben kündigen. Häufig beträgt die Wechselfrist nur zwei Wochen. Haushaltskunden haben je nach Region inzwischen die Wahl zwischen im Schnitt rund 100 verschiedenen Versorgern.

Als bundesweiter Strom- und Gasanbieter arbeitet die EGRR im Gegensatz zu den meisten anderen transparent und ohne Gewinnabsicht. Dabei sind Fairness und Transparenz die wichtigsten Grundbausteine für das Handeln der Genossenschaft. Dem hart umkämpften Markt stellt sie sich zusätzlich mit einer fundierten Energieberatung sowie einem ausgeprägten Service. Das Geschäftsjahr 2016 schloss die EGRR mit einem Plus von 392.500 Euro ab. Von dem guten Ergebnis profitieren auch die 4.000 Mitglieder. Laut Beschluss der diesjährigen Vertreterversammlung wird ihnen eine Dividende von zehn Prozent ausgeschüttet.

Bildquelle: EGRR
EGRR Energiegenossenschaft Rhein-Ruhr Gerfried Bohlen Energiewende erneuerbare Energien Ökostrom Ökogas Spitzenausgleich Steuervergünstigungen Netzentgelte Ökostromumlage Stromgebühren

http://www.egrr.de
Energiegenossenschaft Rhein Ruhr eG
Rubbertskath 12 46539 Dinslaken

Pressekontakt
http://www.zilla.de
Zilla Medienagentur GmbH
Kronprinzenstraße 72 44135 Dortmund


Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.

Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

Weitere Artikel von Gerfried I. Bohlen
Weitere Artikel in dieser Kategorie
28.11.2024 | GEMES Abfallentsorgung und Recycling GmbH,
Produktion von Erden und Substraten
28.11.2024 | GEMES Abfallentsorgung und Recycling GmbH,
Die Verarbeitung von Klärschlamm
28.11.2024 | GEMES Abfallentsorgung und Recycling GmbH,
Innovative Biogaserzeugung aus Abfällen
S-IMG
Über Newsfenster.de
seit: Januar 2011
PM (Pressemitteilung) heute: 41
PM gesamt: 419.370
PM aufgerufen: 71.192.702