Grüne Liga Sachsen beantragt einstweilige Untersagung von Holzentnahmen im Leipziger Auwald beim Verwaltungsge
17.11.2018
Umwelt & Energie
Die Stadt Leipzig hat Ende Oktober den Forstwirtschaftsplan 2018/2019 beschlossen. Der NABU RV Leipzig und 11 WissenschaftlerInnen der Uni- und dem UFZ Leipzig hatten sich vor dieser Entscheidung positiv zur vorgesehenen Entnahme der unsäglichen Menge von 8.000 Festmetern einzuschlagenden Bäumen auch in geschützten Gebieten positiv geäußert. Seit geraumer Zeit haben GRÜNE LIGA Sachsen und NuKLA kritisiert, dass die den geplanten Holzentnahmen zugrunde gelegten Daten- und Rechtslagen völlig veraltet sind und das Vorgehen rechtswidrig ist. Trotzdem hat der Stadtrat den Forstwirtschaftsplan mit großer Mehrheit beschlossen. Die GLS hat nun, unterstützt durch NuKLA, am 16.11.2018 einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Leipzig eingereicht, um die rechtswidrige Praxis der forstwirtschaftlichen Maßnahmen in den NATURA2000-Gebieten des Leipziger Auwalds zu beenden.
Die Grüne Liga Sachsen e.V. hat am gestrigen Tage vertreten durch die Kanzlei BAUMANN Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB beim Verwaltungsgericht Leipzig im Wege eines Eilantrags die einstweilige Untersagung von Holzentnahmen im Leipziger Auwald beantragt. Das Verfahren wird unterstützt vom Verein "Naturschutz und Kunst Leipziger Auwald e.V".
Hintergrund des Eilantrages ist, dass die Stadt Leipzig am 25.10.2018 den Forstwirtschaftsplan 2018 beschlossen hat, ohne sich zuvor im Wege einer Verträglichkeitsprüfung zu versichern, dass die geplanten forstwirtschaftlichen Maßnahmen keine erheblichen Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des unter besonderem europäischen Schutz stehenden Fauna-Flora-Habitat-Gebietes "Leipziger Auensystem" und des Vogelschutzgebietes "Leipziger Auwald" verursachen. Für die im Forstwirtschaftsplan vorgesehenen umfangreichen Holzentnahmen bspw. mittels Sanitärhieben hat der Europäische Gerichtshof bereits entschieden, dass solche Maßnahmen in den europäischen Natura-2000-Gebieten nicht ohne eine vorherige Verträglichkeitsprüfung durchgeführt werden dürfen.
Rechtsanwältin Franziska Heß (Fachanwältin für Verwaltungsrecht) erklärt:
"Nach einem durch die Grüne Liga Sachsen eingeholten Fachgutachten haben bereits die in den Jahren 2015-2017 durchgeführten forstwirtschaftlichen Maßnahmen erhebliche Beeinträchtigungen der europäischen Schutzgebiete verursacht. Beim Vollzug des Forstwirtschaftsplans 2018 sind weitere Beeinträchtigungen zu besorgen, was angesichts der insoweit eindeutigen europäischen Rechtslage nicht mehr hingenommen werden kann. Denn der EuGH hat geklärt, dass forstwirtschaftliche Maßnahmen in dem Umfang, wie sie der Forstwirtschaftsplan 2018 für den Leipziger Auwald vorsieht, ohne Verträglichkeitsprüfung unter Beteiligung der Öffentlichkeit nicht ausgeführt werden dürfen.
"Die Stadt Leipzig hat es trotz entsprechender Aufforderung abgelehnt, eine solche Prüfung durchzuführen, sondern ist entschlossen, den Forstwirtschaftsplan 2018 umzusetzen. Deshalb musste nun Rechtsschutz vor dem Verwaltungsgericht Leipzig nachgesucht werden. Wir sind zuversichtlich, dass das Verwaltungsgericht Leipzig die nach unserer Auffassung rechtswidrige Praxis beenden wird."
Leipzig, den 17. November 2018
gez. RAin Franziska Heß /Fachanwältin für Verwaltungsrecht
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