Gerichtsentscheid: E.ON Hanse soll Gaspreise auf Niveau von 1998 festschreiben
09.03.2011
Umwelt & Energie
E.ON im Hintertreffen: Das Hamburger Landgericht erklärte den im Vertrag von 1998 verzeichneten Gaspreis für weiterhin rechtens - darüber hinausgehende Beträge seien jedoch nicht zu zahlen.
Damit hat der inzwischen seit sieben Jahren andauernde Rechtsstreit der Gasrebellen eine neue Dimension erreicht. Schon im Oktober 2009 waren diese mit Hilfe der Hamburger Verbraucherzentrale erfolgreich. Das damalige Urteil des Hamburger Landgerichts lautete: Preisanpassungsklauseln, wie sie der E.ON-Konzern in seinen Gasverträgen verwende, seien schlicht rechtswidrig und daher unwirksam. Allerdings blieb offen, ob E.ON über diese Jahre Preisaufschläge verlangen durfte und wenn ja, in welcher Höhe. Das Hamburger Landgericht machte jetzt unmissverständlich deutlich: Der im Vertrag ausgewiesene Preis gilt. Jede Art Aufschlag ist als rechtswidrig anzusehen.
Verbraucheranwalt Thomas Lange von Klemm & Partner, Bergedorf, freut sich, dass die Klage des Gaskonzerns auf Nachzahlung von 4.000 Euro nun komplett abgewiesen wurde - nachdem das Amtsgericht E.ON noch gut 2.000 Euro zuerkannt hatte. Langes Mandanten, nicht bereit, diese Gaspreiserhöhung klaglos hinzunehmen, gingen wie einige hundert andere Betroffene in die Berufung.
Ob das aktuelle Urteil Bestand hat, wird die kommende Revision beim Bundesgerichtshof zeigen: E.ON ging bereits gegen die Unwirksamkeit der Preisanpassungsklausel in Berufung - das Verfahren läuft. Der befasste Senat scheint allerdings eine Preiserhöhung, die sich am Gasbeschaffungspreis des Konzerns ausrichtet, als durchaus gerechtfertigt zu betrachten.
Die Revision soll nun endgültige Rechtssicherheit für alle betroffenen Parteien herstellen. Anwalt Thomas Lange ist sich sicher, dass E.ON von dieser Option Gebrauch macht. Ein abschließendes Urteil sei so nicht vor Jahresende zu erwarten. Falls dieses allerdings ähnlich wie das Urteil des Hamburger Landgerichts ausfällt, wird es für E.ON richtig teuer: Laut Verbraucherzentrale könnten betroffene Gaskunden dann bis zu 749 Million Euro zurückfordern.
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