ELS GmbH erwirkt einstweilige Verfügung gegen BellandVision
21.08.2012 / ID: 74620
Umwelt & Energie
Bonn, 20.08.2012. Ohne mündliche Verhandlung hat das Landgericht Bayreuth allen Anträgen der ELS Europäische LizenzierungsSysteme GmbH wegen unlauteren Wettbewerbs stattgegeben. Mitarbeiter der BellandVision GmbH hatten wiederholt behauptet, die ELS könne keine dualen Mengen anbieten, verfüge über keine eigenen Branchenlösungen, nehme keine Verpackungen zurück und würde keine richtigen Nachweise über erfolgte Leistungen erbringen. Ferner wurde die ELS gegenüber Kunden und Potenzialkunden als Lizenzmakler dargestellt.
Die Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bayreuth hat mit sofortiger Wirkung wegen Dringlichkeit einen Beschluss erlassen, demzufolge die BellandVision keine der Behauptungen mehr aufstellen darf.
"Das Urteil ist ein ganz wichtiges Signal für die Vertrauenswürdigkeit der ELS", sagt Geschäftsführer Sascha Schuh. "Es kann nicht angehen, dass die BellandVision wiederholt mit falschen Behauptungen in den Markt geht und Kunden verunsichert. Jetzt gibt es einen klaren Beschluss, der uns in unserer Geschäftspolitik bekräftigt und unseren Auftraggebern die Rechtssicherheit bestätigt, die wir Ihnen versprechen."
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