Wandel als Chance
30.11.2012
Umwelt & Energie
Dass sich für Schornsteinfeger und Kunden zum Jahreswechsel einiges ändern wird, ist weithin bekannt. Was das für den Einzelnen bedeutet, wissen viele trotzdem nicht. Deshalb hat die Schornsteinfeger-Innung in Berlin wenige Wochen vor dem Ende des so genannten Schornsteinfegermonopols am heutigen Donnerstag die Medienvertreter zu einem Pressegespräch eingeladen.
Genau gesagt, läuft am 31. Dezember die Übergangszeit bis zum vollständigen Inkrafttreten des neuen Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes (SchfHwG) aus, das auf Drängen der EU bereits im Jahr 2008 beschlossen worden war.
Landesinnungsmeister Heiko Kirmis und der für die Öffentlichkeitsarbeit der Innung verantwortliche Henry Laubenstein, beide Bezirksschornsteinfegermeister in Berlin, informierten Journalistinnen und Journalisten und beantworteten ihre Fragen.
Zwei Themen standen besonders im Mittelpunkt: Zum einen die Frage nach der künftigen Aufgabe der "Bevollmächtigen Bezirksschornsteinfeger" in den 215 Berliner Kehrbezirken. Zum anderen das Thema Gebühren und Preise.
"Unser Beruf wird seine Bedeutung keinesfalls verlieren", erklärte Heiko Kirmis. "Der Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger, der an die Stelle des bisherigen Bezirksschornsteinfegermeisters tritt, wird weiterhin eine behördliche Tätigkeit ausüben, indem er im gesetzlichen Rahmen die Feuerstättenschau sowie die baurechtlichen Abnahmen durchführt und durchschnittlich alle dreieinhalb Jahre die Feuerstättenbescheide ausstellt, das Kehrbuch führt, die Mängelverwaltung übernimmt." Zusätzlich zu dieser hoheitlichen Aufgabe, die nach einer Gebührenordnung abgerechnet wird, könne der Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger auch privatrechtlich als Schornsteinfegermeister mit der Ausführung der Kehr- und Messarbeiten beauftragt werden.
Neu ist, dass Haus- und Grundeigentümer künftig nicht mehr verpflichtet sind, diese Maßnahmen durch ihren Bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger ausführen zu lassen. "Wen immer der Kunde mit diesen Arbeiten beauftragt, er muss dem Bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger melden, wer sie ausgeführt hat", sagt Henry Laubenstein. "Die Ausführung muss fristgerecht erfolgen, und die Arbeiten dürfen nur durch zugelassene Betriebe ausgeführt werden."
Für die Kunden ist es wichtig, zu wissen, dass sie ab 1. Januar 2013 selbst für die fristgerechte Abarbeitung der Vorgaben des Feuerstättenbescheids verantwortlich sind. Wer die hoheitlichen Aufgaben und die laufende praktische Ausführung trennen möchte, hat es künftig mit zwei Schornsteinfegern zu tun, die er selbst koordinieren muss.
Dafür dass, wie teilweise berichtet wurde, Gebühren und Preise sinken werden, sehen die Schornsteinfeger-Innungen keine realistische Grundlage. Auf die Gebühren für hoheitliche Aufgaben haben die Schornsteinfeger keinen Einfluss, da es für diese Tätigkeiten eine behördliche Gebührenordnung gibt. Zwar könnten die auszuführenden Arbeiten künftig von jedem zugelassenen Schornsteinfegermeister oder einem gleichwertig qualifizierten EU-Handwerker angeboten werden, dafür werden diese jedoch in der Regel Anfahrtskosten und andere Aufwendungen abrechnen. "Wer realistisch kalkuliert, kann kaum auf Preise kommen, die unter den bisherigen liegen, denn wir investieren laufend in unsere Qualität und Weiterbildung", sagt Henry Laubenstein.
Ein weiterer Aspekt, der für Haus- und Grundeigentümer von Bedeutung ist: Falls die Vorgaben des Feuerstättenbescheids nicht fach- und fristgerecht ausgeführt werden, ist nicht nur mit Sanktionen seitens der Aufsichtsbehörden zu rechnen; im Schadensfall haftet der Hauseigentümer auch voll. Es sei denn, er überträgt die Verantwortung dem Bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger. Dafür kann er einen Vertrag abschließen - oder ihn einfach formlos beauftragen.
"Wir sehen die Veränderung zum Jahreswechsel durchaus als einen einschneidenden Wandel", sagt Heiko Kirmis. "Aber als Wandel, der auch neue Chancen bringt." Viele Kollegen, so Kirmis, hätten die Umbruchsituation längst genutzt, um zusätzliche Qualifikationen zu erwerben, ihr Angebot auszuweiten und sich z. B. als Energieberater zertifizieren lassen.
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