Pflicht zur Nachrüstung
14.12.2012
Umwelt & Energie
Stromnetze gehören zu den sensiblen Infrastrukturen. Zu jeder Zeit müssen Energienachfrage und Energieangebot im Gleichgewicht stehen. Ob dies der Fall ist, lässt sich an der Frequenz ablesen. In Europa beträgt die Frequenz im Normalzustand 50 Hertz (Hz). Wenn die Frequenz ansteigt, deutet das darauf hin, dass mehr Leistung ins Stromnetz eingespeist wird, als zur gleichen Zeit verbraucht wird. Leichte Schwankungen nach oben und unten sind üblich und werden von den Betreibern der Stromnetze beherrscht. Zu einem Problem kommt es aber, wenn die Frequenz sehr stark unter bzw. über dem Zielwert von 50,0 Hz liegt. Sollte die Frequenz zum Beispiel auf 50,2 Hz steigen, schalten sich sehr viele kleinere Stromerzeugungsanlagen wie z. B. Photovoltaik-Anlagen zeitgleich ab. Dadurch können abrupt mehrere Gigawatt Erzeugungskapazität ausfallen, und von einer Sekunde zur nächsten würde das Stromangebot stark zurückgehen. Die Wahrscheinlichkeit für einen sogenannten "Black out" ist sehr gering, aber um ein hohes Maß an Versorgungssicherheit in Deutschland und Europa gewährleisten zu können, sind Vorsorge-Maßnahmen erforderlich. Diese werden derzeit gemeinsam vom Bundesumweltministerium, dem Bundeswirtschaftsministerium, den Netzbetreibern und Verbänden kommuniziert und umgesetzt.
Welche PV-Anlagen sind nachzurüsten?
Dazu sagt Sebastian Pönsgen von dem Zülpicher Photovoltaikspezialisten Priogo-AG: "Umzurüsten sind insbesondere Photovoltaikanlagen, die an das Niederspannungsnetz angeschlossen sind, also die typische Anlage auf dem Hausdach des Einfamilienhauses. Aber auch größere Anlagen, die auf der Mittelspannungsebene einspeisen, sind betroffen."
Im Einzelnen sind das im Niederspannungsnetz
- Anlagen über 10 kWp mit einer Inbetriebnahme nach dem 31. August 2005
- Anlagen über 100 kWp mit einer Inbetriebnahme nach dem 30. April 2001
sowie im Mittelspannungsnetz:
- Anlagen über 30 kWp mit einer Inbetriebnahme nach dem 30. April 2001 und
vor dem 01. Januar 2009
Je nach Anlagengröße muss die Umrüstung bis zu den folgenden Stichtagen erfolgt sein:
- Anlagen von 10 kWp bis zu 30 kWp bis zum 31. Dezember 2014
- Anlagen von 30 kWp bis zu 100 kWp bis zum 31. Mai 2014
- Anlagen größer als 100 kWp bis zum 31. August 2013
"Besonders wichtig ist für den Anlagenbetreiber, dass ihm für die Nachrüstung keine Kosten entstehen", so Sebastian Pönsgen weiter.
Der lokale Netzbetreiber schreibt die Photovoltaikanlagenbetreiber in der nächsten Zeit an und fordert sie auf, einen Fragebogen auszufüllen und zurück zu senden, worin unter anderem nach dem Hersteller und Typ des eingesetzten Wechselrichters abgefragt wird. Nach der Auswertung der Fragebögen werden durch die Netzbetreiber fachkundige Handwerksbetriebe damit beauftragt, die Nachrüstung an den jeweiligen PV-Anlagen vorzunehmen. Dazu wird mit genügend Vorlaufzeit ein Termin mit den Anlagenbetreibern vereinbart, anschließend wird die Nachrüstung durch die ausführende Fachkraft dem Netzbetreiber bestätigt und nachgewiesen.
Die PRIOGO AG unterstützt als Service-Spezialist für Photovoltaik und regenerative Energien die Anlagenbetreiber kompetent und nachhaltig sowohl beim Ausfüllen der Fragebögen, als auch später bei der Umstellung bzw. Umrüstung ihrer Photovoltaikanlage, auch wenn die Anlage nicht von der PRIOGO AG errichtet wurde. Vorstand David Muggli: "Alle Informationen rund um die 50,2 Hz-Problematik und das Thema Solarstrom erhalten Betroffene und Interessierte unter der speziell zu diesem Thema eingerichteten Webseite http://www.priogo.com/50komma2.html. " Alternativ kann auch sofort ein unverbindliches Beratungsgespräch unter der gebührenfreien Hotline 08000-774646 vereinbart werden.
Umwelt Energie Stromversorgung 50 2-Hertz-Problematik Photovoltaik PRIOGO erneuerbare Energien regenerative Energien
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Markt 15 53909 Zülpich
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Pfalzgrafenstr. 61 52072 Aachen
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