Straftat: Lohnfortzahlungsbetrug
12.04.2011 / ID: 10285
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Krankheit und Arbeitsrecht sind aktuell wieder heiß diskutierte Themen. Besonders das Thema Lohnfortzahlungsbetrug (http://lohnfortzahlungsbetrug.lentz-detektei.de/) scheint immer häufiger die Unternehmen zu beschäftigen. "Die gestiegene Nachfrage nach Mitarbeiterbeobachtung in unseren Detekteien ist ein klares Anzeichen für die herrschende Problematik", betont Marcus Lentz, einer der Geschäftsführer der Detektei Lentz® Gruppe. Häufig krank geschriebene Mitarbeiter, die womöglich ihre Krankheit nur vortäuschen, um durch Schwarzarbeit mögliche finanzielle Engpässe auszugleichen, geraten schnell ins Visier der Unternehmen. Dabei beschränkt sich das Potenzial nicht auf eine bestimmte Berufsgruppe. "Sowohl Bauarbeiter als auch Manager sind als Simulanten von den Detektiven unserer Detektei überführt worden", weiß auch Christina Egerer von der Detektei Lentz® Gruppe zu berichten.
Doch noch immer ist das Ausmaß vorgetäuschter Krankheiten für viele Arbeitnehmer nicht bewusst. Sie lassen sich hemmungslos krankschreiben ohne an die möglichen Folgen zu denken. Wer soll die Arbeit erledigen? Schließlich müssen Abgabetermine eingehalten werden. Die Leidtragenden sind immer die restlichen Mitarbeiter und das Unternehmen selbst. Das Unternehmen muss nicht nur mit finanziellen Schäden rechnen, sondern auch mit unzufriedenen Mitarbeitern, die zwangsläufig Mehrarbeit durch Mitarbeiterausfälle leisten müssen. Die Detektei Lentz® Gruppe gilt als erste Anlaufstelle für Unternehmen, die nach gezielten Lösungen in der Aufklärung von Lohnfortzahlungsbetrug suchen.
Die Detektei Lentz® Gruppe ist seit über 15 Jahren spezialisiert in dem Bereich der Mitarbeiterbeobachtung zum Nachweis eines möglichen Lohnfortzahlungsbetruges. Im vergangenen Jahr konnte bei mehr als jedem zweiten Einsatz eindeutig und gerichtsverwertbar der Lohnfortzahlungsbetrug nachgewiesen werden. Die Folge für die Simulanten: Fristlose Kündigung. Auch die Arbeitsgerichte stehen in solchen Fällen hinter den Unternehmen und greifen strikt durch. So müssen die anfallenden Detektei-Kosten als "Kosten der notwendigen Beweisführung nach §91 ZPO" von dem überführten Arbeitnehmer getragen werden. Hinzu kommen noch die Schadensersatzforderungen des Arbeitgebers. So kann eine einwöchige ungerechtfertigte Krankmeldung einen Arbeitnehmer schnell den Job und mehrere Tausend Euro Schadensersatz kosten!
Weitere Informationen zum Thema Lohnfortzahlungsbetrug unter http://lohnfortzahlungsbetrug.lentz-detektei.de/
http://www.lentz-detektei.de/
Lentz GmbH & Co. Detektive KG
Nürnberger Straße 4 63450 Hanau
Pressekontakt
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Nürnberger Straße 4 63450 Hanau
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