Schweiz stimmt über Managergehälter ab
01.03.2013 / ID: 104168
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Während die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex vor einigen Wochen Ihre Änderungsvorschläge im Bezug auf die Vorstandsvergütung vorgestellt hat, geht die Schweiz noch eine ganz Ecke weiter.Am kommenden Sonntag stimmen die Eidgenossen in einer Volksabstimmung über die sogenannte "Abzocker-Initiative" ab.
2005 durch den Unternehmer und Ständerat Thomas Minder ins Leben gerufen, ist die Initiative eine Reaktion auf die horrenden Vergütungen einzelner Manager in großen Schweizer Firmen und Banken. Der Initiativtext enthält eine Reihe von Regelungen, die zum Schutze der Volkswirtschaft, des Privateigentums und der Aktionärinnen und Aktionäre sowie im Sinne einer nachhaltigen Unternehmensführung in das Gesetz aufgenommen werden sollen.
Gefordert wird unter anderem eine jährliche Abstimmung über die Gesamtsumme aller Vergütungen des Verwaltungsrates, der Geschäftsleitung und des Beirates durch die Generalversammlung. Zudem soll die Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrates jährlich erfolgen. Im Fokus steht außerdem die Forderung nach einem Verbot von Abgangszahlungen oder anderen Entschädigungen.
Die Gegner der Initiative befürchten dagegen Nachteile für den Wirtschaftsstandort Schweiz. Top-Manager und Unternehmen könnten aufgrund der geplanten Änderungen wegbleiben oder gar abwandern.
Profitiert hat die Initiative vom Bekanntwerden der Abgangszahlung an den Pharmamanager Daniel Vasella. Dieser sollte für ein nachträgliches Wettbewerbsverbot von sechs Jahren insgesamt 72 Mio. Schweizer Franken erhalten. Vasella verzichtete nach heftigen Proteststürmen in der Öffentlichkeit auf die Zahlung, was gleichzeitig die Unwirksamkeit des Wettbewerbsverbots zur Folge hatte.
Millionengehälter und Boni wie im Falle Vasella sind gegenüber der breiten Öffentlichkeit nur schwer erklärbar und für den Mitarbeiter des Unternehmens nur schwer nachvollziehbar. Die Begrenzung der Managergehälter muss jedoch von Seiten des Unternehmens kommen und sollte nicht durch Gesetze vorgeben werden. Vielmehr müssen die Aktionäre, als Eigentümer des Unternehmens, in die Pflicht genommen werden stärker in den Dialog mit den Gesellschaftsorganen zu treten.
Sollten sich die Eidgenossen am Sonntag für die Initiative aussprechen, würde diese innerhalb eines Jahres gesetzliche Wirkung entfalten. Nach neuesten Umfragen liegt die Zustimmung zur Initiative bei 64%.
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