Kann ein Politiker gleichzeitig ein guter Aufsichtsrat sein?
10.01.2013 / ID: 96091
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Das Debakel um den Flughafen Berlin-Brandenburg und der damit verbundene Rücktritt von Berlins regierendem Bürgermeister Klaus Wowereit als Aufsichtsratsvorsitzender der Flughafengesellschaft, sowie die neuerlichen Erkenntnisse über Peer Steinbrücks Zeit im Aufsichtsrat von ThyssenKrupp werfen die Frage auf, ob Politiker neben ihrer politischen Aktivitäten gleichzeitig ein Unternehmen als Aufsichtsrat kontrollieren sollten.
Grundsätzlich ist nicht auszuschließen, dass Politiker auch gute Aufsichtsräte sein können. Die Laufbahn eines Politikers unterscheidet sich jedoch oftmals erheblich von der eines Aufsichtsrats: Wirtschaftliches Verständnis und vor allem Erfahrung im Management eines Unternehmens sind grundlegende Voraussetzungen, um ein Unternehmen professionell kontrollieren zu können. Hieran fehlt es den meisten Politikern jedoch. Der Aufsichtsrat überwacht die Geschäftspolitik und die Un-ternehmensplanung, insbesondere auch die Finanz- und Investitionsplanung. Ein Aufsichtsrat muss also in der Lage sein, eine Bilanz oder einen Risikobericht zu verstehen und bewerten zu können.
Neben dem fachlichen Know-How sind es die Eigenschaften Kontrollkompetenz und Teamkompe-tenz, die einen professionellen Aufsichtsrat auszeichnen. Der Aufsichtsrat trifft seine Entscheidung als Gremium - die Kompetenz im Team zusammenzuarbeiten, um eine Entscheidung herbeizuführen ist daher unerlässlich. Es sind zudem zwei grundlegend verschiedene Aufgaben ein Unternehmen zu führen oder für die Kontrolle und somit die Überwachung der Unternehmensführung verantwortlich zu sein. Hier kommt es darauf an, die bereitgestellten Informationen auszuwerten, gegebenenfalls weitere einzufordern und schlussendlich die richtigen Fragen zu stellen.
Nicht zuletzt ist es der Faktor Zeit, der einen professionellen Aufsichtsrat ausmacht und mit den sonstigen Verpflichtungen eines Politikers kollidiert. Längst ist im Bewusstsein der Akteure ange-kommen, dass die Tätigkeit des Aufsichtsrats nicht mehr nebenbei ausgeübt werden kann. Neben der eingehenden Sitzungsvorbereitung ist auch die Präsenz in den Aufsichtsratssitzungen selbst erfor-derlich. Durch seine Abwesenheit kommt das einzelne Aufsichtsratsmitglied nicht nur seiner Aufgabe als Organ des Unternehmens nicht nach, es schädigt gleichzeitig auch das Gremium, das in seiner Entscheidungsfindung auf das Know-How jedes einzelnen Mitglieds angewiesen ist. Der Aufsichtsrat als Gremium profitiert daher nur von Mitgliedern, die auch tatsächlich anwesend sind und vor allem proaktiv durch ihr Wissen, ihr Können und ihre Erfahrung zur Entscheidungsfindung beitragen.
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