Deutsche Gelder auf Schweizer Konten
29.04.2013 / ID: 114112
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Mit Credit Suisse und Julius Bär sind zwei der größten Schweizer Banken vorangegangen und haben ihren deutschen Kunden eine Frist mit Signalwirkung gesetzt: Bis Jahresende sind bestehende Konten ihren heimischen Finanzämtern zu melden. Sollten sie dieser Aufforderung nicht nachkommen, droht die Auflösung.
Viele Kontoinhaber sind besorgt, da in Deutschland eine strafrechtliche Verfolgung auf sie zukommen könnte, wie der aktuelle Fall des deutschen Sportfunktionärs und Unternehmers Uli Hoeneß zeigt. So ziehen beispielsweise fehlerhafte Selbstanzeigen oder eventuelle Nichtabführung von Sozialbeträgen steuerrechtliche Verfahren nach sich. Da in diesen Fällen die Strafbefreiung erlischt, drohen neben dem vollständigen Verlust des gesamten Kapitals empfindliche Haftstrafen. Eine Verlagerung des Geldes ist in der Regel ebenfalls nicht mehr möglich, da Staaten wie Singapur oder das Fürstentum Liechtenstein dessen Annahme bereits jetzt verweigern.
Die Gelder müssen also in der Schweiz verbleiben. Daher eignet sich die Option, die Konten frühzeitig selbst aufzulösen und das Kapital in Form von Inhaberaktien in Schweizer AGs zu investieren. Neben der gebotenen Anonymität - Inhaberpapiere benötigen kein bankgeführtes Depot - ist auch die Übertragbarkeit der Aktien, beispielsweise innerhalb der Familie, gewährleistet.
Volle Kontrolle über ihr Kapital bei maximaler Anonymität bietet den deutschen Kontoinhabern die Gründung einer eigenen Schweizer AG (http://ifm-ag.ch/de/treuhand/schweizer-ag-incl-mantelgesellschaften/) : Da per Gesetz eine Person mit Wohnsitz in der Schweiz als Verwaltungsrat fungieren muss, kann diese ebenfalls ein Schweizer Bankkonto im Auftrag und auf Namen der AG eröffnen. Sämtliche Aktien der AG hält der deutsche Gründer als anonyme Inhaberpapiere (http://ifm-ag.ch/de/treuhand/rechtsdomizil-telefonservice-und-buchhaltung/) , welche in keinem Register verzeichnet werden müssen. Da der eingesetzte Schweizer Verwaltungsrat weisungsgebunden ist und im Auftrag des deutschen Inhabers handelt, behält dieser jederzeit die volle Kontrolle über seine Einlagen.
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