"Vermögenswirksame Leistungen für Altersversorgung nutzen" ERGO Verbraucherinformation
24.06.2013 / ID: 123529
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Langfassung:
Knapp 23 Millionen Arbeitnehmern stehen vermögenswirksame Leistungen (VL) zu. Doch warum nutzen lediglich 14 Millionen von ihnen diese Chance? Viele meinen, VL-Sparen "lohne" sich für sie nicht. Denn abhängig von der Branche geht es maximal "nur" um 40 Euro monatlich. Dennoch rät ERGO Experte Herbert Nowak, nicht auf das "Geldgeschenk vom Chef" zu verzichten. Denn mit der richtigen Strategie können Arbeitnehmer praktisch ohne eigenen Aufwand ein Polster ansparen. Der Vorsorgeexperte zeigt auf, wie es geht.
Vermögenswirksame Leistungen sind per Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag festgelegte Zuschüsse durch den Arbeitgeber. Sie sollen den Arbeitnehmer bei seiner Sparleistung unterstützen. Bei geringen Jahreseinkommen steuert unter Umständen der Staat noch die sogenannte "Arbeitnehmersparzulage" bei. Übers Jahr kommen so knapp 1.000 Euro zusammen.
Vermögenswirksame Leistungen intelligent nutzen
Vermögenswirksame Leistungen, die in einen Sparplan oder Bausparvertrag wandern, werden als Bestandteil des Gehalts behandelt. Damit sind sie voll steuer- und sozialversicherungspflichtig. Das macht die klassische Nutzung der VL für viele wenig attraktiv. Was die meisten nicht wissen: Es gibt "intelligentere" Lösungen, das "Extra-Geld vom Chef" sinnvoll einzusetzen. ERGO Experte Herbert Nowak rät, die vermögenswirksamen Leistungen gezielt für die Altersversorgung zu nutzen. Das lohnt sich vor allem für Sparer, die keine staatliche VL-Förderung erhalten und die den Steuerfreibetrag für die betriebliche Altersversorgung noch nicht ausgeschöpft haben: "Wer den Sparzuschuss vom Chef mittels einer "Gehaltsumwandlung" in seine betriebliche Altersversorgung investiert, verbessert sein Einkommen im Alter und mindert gleichzeitig seine aktuelle Steuer- und Abgabenlast", so der ERGO Experte. "Das ist eine aus Steuersicht attraktive Alternative zum klassischen VL-Sparen."
Steuern und Sozialabgaben sparen
Eine Einschränkung ist dabei allerdings zu beachten: "Eine solche Verwendung der VL ist nur möglich, wenn der Tarifvertrag ihre Nutzung für die betriebliche Altersversorgung vorsieht oder wenn der Arbeitgeber an keinen Tarifvertrag gebunden ist", erläutert Nowak. Stimmen die Voraussetzungen, können Arbeitnehmer und Arbeitgeber einfach vereinbaren, dass der VL-Beitrag in eine Direktversicherung eingezahlt wird. Zusätzlich können die eingesparten Steuern und Abgaben in diese Altersversorgung fließen. "Das Nettoeinkommen verändert sich bei dieser Verwendung der vermögenswirksamen Leistungen nicht", betont ERGO Experte Herbert Nowak. Der Arbeitgeber schließt für seinen Mitarbeiter oder seine Mitarbeiterin einfach eine Rentenversicherung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung ab. Die Beiträge führt er direkt vom Gehalt ab. Ihre Rente erhalten Arbeitnehmer, sobald sie in den Ruhestand gehen - und das lebenslang, egal wie alt sie werden.
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Kurz-/Onlinefassung:
Vermögenswirksame Leistungen für Altersversorgung nutzen
Anlage als Betriebsrente spart Steuern und Sozialabgaben
-Was sind Vermögenswirksame Leistungen (VL)?
-Wie kann das "Extra-Geld vom Chef" intelligent eingesetzt werden?
-VL für die Altersversorgung nutzen und dabei sparen
Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind per Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag festgelegte Zuschüsse durch den Arbeitgeber, die den Arbeitnehmer bei seiner Sparleistung unterstützen sollen. Vermögenswirksame Leistungen, die in einen Sparplan oder Bausparvertrag wandern, werden als Bestandteil des Gehalts behandelt und sind damit voll steuer- und sozialversicherungspflichtig. Das macht die klassische Nutzung der VL für viele wenig attraktiv. Doch es gibt "intelligentere" Lösungen, das "Extra-Geld vom Chef" sinnvoll einzusetzen. ERGO Experte Herbert Nowak rät, die VL gezielt für die Altersversorgung zu nutzen: "Wer den Sparzuschuss vom Chef mittels einer "Gehaltsumwandlung" in seine betriebliche Altersversorgung investiert, verbessert sein Einkommen im Alter und mindert gleichzeitig seine aktuelle Steuer- und Abgabenlast." Doch: Eine solche Verwendung der Vermögenswirksamen Leistungen ist nur möglich, wenn der Tarifvertrag ihre Nutzung für die betriebliche Altersversorgung vorsieht oder wenn der Arbeitgeber an keinen Tarifvertrag gebunden ist. Stimmen die Voraussetzungen, können Arbeitnehmer und Arbeitgeber einfach vereinbaren, dass der VL-Beitrag in eine Direktversicherung eingezahlt wird. Zusätzlich können die eingesparten Steuern und Abgaben in diese Altersversorgung fließen. "Das Nettoeinkommen verändert sich bei dieser Verwendung der vermögenswirksamen Leistungen nicht", betont der ERGO Experte. Der Arbeitgeber schließt für seinen Mitarbeiter oder seine Mitarbeiterin einfach eine Rentenversicherung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung ab. Die Beiträge führt er direkt vom Gehalt ab. Ihre Rente erhalten Arbeitnehmer, sobald sie in den Ruhestand gehen - und das lebenslang, egal wie alt sie werden.
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