Pressemitteilung von Oliver Schönfeld

Intract: Prozessfinanzierung für Anleger


25.06.2013 / ID: 123726
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen

In Fachmedien, Internetforen und elektronischen Medien wird tausendfach über defizitäre Geldanlagen und unzufriedene Kapitalanleger berichtet - Tendenz stark steigend. Gründe für eine nicht zufriedenstellende Entwicklung der Kapitalanlage kann es viele geben: Angefangen bei einer fehlerhaften oder lückenbehafteten Beratung über mangelnde Fachkompetenz bis hin zu Fehlern bei finanzwirtschaftlichen Berechnungen. Der einzelne Anleger steht dabei der Bank keineswegs ohne rechtliche Möglichkeiten oder gar chancenlos gegenüber - das Instrument der Prozessfinanzierung zeigt einen möglichen Lösungsweg auf.

Damit bleiben Bankkunden mit dem Kostenrisiko nicht mehr allein und stehen nicht länger hilflos den Banken gegenüber. Mit einem erfahrenen und schlagkräftigen Prozessfinanzierer wie etwa der Intract GmbH an seiner Seite verändert sich das Kräfteverhältnis umgehend zu Gunsten des Anlegers. Spezialisierte Unternehmen wie die Intract GmbH - die sogenannten Prozessfinanzierer - analysieren und prüfen die vorgetragenen Fälle, bewerten die Erfolgsaussichten und bündeln nach Möglichkeit ähnlich gelagerte Interessen weiterer Anleger, um den Klageweg zu beschreiten. Dies geschieht vollkommen ohne finanzielles Risiko für den Anleger, da Spezialisten für die Prozessfinanzierung wie die Intract GmbH alle Kosten im Zuge der rechtlichen Auseinandersetzung komplett übernehmen.

Das Luxemburger Unternehmen mit eigener Niederlassung in Deutschland ist bereits seit vielen Jahren im Bereich der Prozessfinanzierung tätig und kann auf zahlreiche, erfolgreich bearbeitete Fälle verweisen. Dies alles basiert auf hervorragendem Know-how, für das in den spezialisierten Teams fallweise das Fachwissen von Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht, von Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern gebündelt wird.

Anfragen interessierter Anleger werden bei der Intract GmbH kostenfrei bearbeitet. Die Vorlage einer bezahlten Klageschrift ist bei Spezialisten für die Prozessfinanzierung wie etwa der Intract GmbH nicht erforderlich. Anleger sollten möglichst bereits bei den ersten Anzeichen einer Fehlentwicklung aktiv werden. Denn häufig lässt sich mit einem rechtzeitigen Überprüfen und Einleiten geeigneter Maßnahmen noch ein nennenswerter Teil drohender Verluste abwenden.

Im Mittelpunkt steht dabei stets eines: das Interesse des Anlegers, das investierte Geld möglichst umfänglich zu retten beziehungsweise wiederzubeschaffen. Eine Prozessfinanzierung mit der Intract GmbH ist somit der erste Schritt für den Anleger, um seine Rechte bestmöglich wahrzunehmen und durchzusetzen.
Alle weiteren Informationen dazu gibt es im deutschen Intract Büro und unter http://www.intract.eu.
INTRACT Prozessfinanzierung Prozessfinanzierer

http://www.intract.eu
INTRACT GmbH (Niederlassung Deutschland)
Kreuzberger Ring 22 65205 Wiesbaden

Pressekontakt
http://www.schoenfeld-pr.de
Schönfeld PR
Eschkamp 4 48301 Nottuln


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