Vorgetäuschte Krankheit hat strafrechtliche Folgen - Detektei Lentz® Gruppe überführt Simulanten
11.05.2011
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Das Interesse von Unternehmen an der Aufdeckung von Schwarzarbeit und Lohnfortzahlungsbetrug steigt weiter an. Seit Anfang dieses Jahres verzeichnete die Detektei Lentz® Gruppe 91 neue Fälle von Lohnfortzahlungsbetrug und Schwarzarbeit. Diese Zahlen zeigen, dass Schwarzarbeit noch immer weit verbreitet ist. Besonders mittelständische Unternehmen kämpfen mit Mitarbeiterausfällen. Für Ausfälle aufgrund von ehrlicher Krankheit hat jeder Arbeitgeber Verständnis. Doch wenn sich Krankmeldungen häufen, werden nicht nur die Unternehmen misstrauisch, auch bei den übrigen, ehrlichen Mitarbeitern macht sich Unzufriedenheit breit. Detekteien, wie die Detektei Lentz® Gruppe, sollen nun Simulanten des Lohnfortzahlungsbetruges gerichtsverwertbar überführen.
Ein mittelständisches Unternehmen in Saarbrücken konnte durch die detektivischen Dienstleistungen der Detektei Lentz® Gruppe (http://www.lentz-detektei.de/) seinen Mitarbeiter der Schwarzarbeit überführen. Ein Verdacht, den das Unternehmen ernst nahm.
Einer der Mitarbeiter ließ sich in regelmäßigen Abständen zum Wochenende hin immer wieder krankschreiben. Ein erster Verdacht kam auf, als dem Unternehmen bekannt wurde, dass es in der engeren Verwandtschaft des Mitarbeiters ein KFZ-Pflegeservice für professionelle Fahrzeugaufbereitung gab. Arbeitete der Mitarbeiter etwa an seinen Krankheitstagen in diesem Unternehmen?
Die Detektei Lentz® wurde eingeschaltet als der Mitarbeiter erneut eine Krankmeldung (http://lohnfortzahlungsbetrug.lentz-detektei.de/) einreichte. Noch am Krankheitstag leiteten die Detektive der Detektei Lentz® die Observation ein.
Gegen 07:30 Uhr war es dann soweit. Der angeblich erkrankte Mann verließ das Wohnhaus in Völklingen, stieg in sein Fahrzeug und fuhr in Richtung Saarlouis. Sofort nahmen die Detektive der Detektei Lentz® die direkte Verfolgung auf. Die Fahrt führte in der Tat zu einem KFZ-Pflegeservice im Gewerbegebiet von Saarlouis. Dort angekommen, betrat der Mann die Halle, zog sich in Arbeitskleidung um, und begann seine Tätigkeit als Wagenpfleger.
Für eine "wasserdichte" Beweisführung wurde die Observation (Beobachtung) an zwei weiteren Tagen durchgeführt. Des Weiteren wurde ein mit verdeckter Videotechnik präpariertes Einsatzfahrzeug zu einem Pflegetermin bei der Zielperson abgegeben.
Nach Ende des dritten Observationstages kamen genügend Beweise für den fortgesetzten Lohnfortzahlungsbetrug im Krankheitsfall durch die Detektive der Detektei Lentz® Gruppe zusammen, so dass der Simulant unverzüglich fristlos entlassen wurde und sich nun auch einer Rückforderung der entstandenen Detektivkosten nach §91 ZPO als "Kosten der notwendigen Beweisführung" gegenüber sieht. Nicht zu vergessen die Tatsache, dass der Auftraggeber auch Strafanzeige wegen Lohnfortzahlungsbetrug erstattete. Denn, was die wenigsten Arbeitnehmer wissen: Das Vortäuschen einer Krankheit, kann auch strafrechtliche Konsequenzen haben!
Weitere Informationen zum Thema Lohnfortzahlungsbetrug unter http://lohnfortzahlungsbetrug.lentz-detektei.de/
http://www.lentz-detektei.de/
Lentz GmbH & Co. Detektive KG
Nürnberger Straße 4 63450 Hanau
Pressekontakt
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